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   LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16   

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https://dejure.org/2017,44194
LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16 (https://dejure.org/2017,44194)
LG Dresden, Entscheidung vom 21.11.2017 - 7 O 2359/16 (https://dejure.org/2017,44194)
LG Dresden, Entscheidung vom 21. November 2017 - 7 O 2359/16 (https://dejure.org/2017,44194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Weitere Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Abgassachmangel: Anspruch auf Entschädigung abgelehnt - Käufer können keine Schädigung der Allgemeinheit geltend machen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Das hebt aber weder die rechtliche und personelle Selbständigkeit der Beklagten zu 1 auf, noch nimmt es ihr die geschäftlichen Risiken und ist daher auch nicht geeignet, die Einstufung der Beklagten zu 2 als Dritte im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB als schlechterdings nicht hinnehmbar anzusehen (vgl. hierzu: Landgericht Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, AZ: 11 O 62/16; Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, AZ: 4 O 441/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, AZ: 7 W 26/16; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2015, AZ: 2 U 39/17; Urteil OLG Dresden vom 15.08.2017, AZ: 9 U 241/17).

    Auch insoweit liegt ein Mangel vor: Durch die Installation einer Software, die die konkrete Messung der Stickoxyd-Werte im normalen Gebrauch des Fahrzeugs verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, weicht das Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az.: 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.0216, Az.: 7 W 26/16; Heintz, Käuferrechte bei Abgasmanipulation, Juris-Zeitschrift 2017, 354).

    Die Beklagte zu 2 ist als Herstellerin des Fahrzeugmotors und Konzernmutter der Fahrzeugherstellerin nicht Erfüllungsgehilfin der Beklagten zu 1. Dies gilt auch im Hinblick auf eine etwaige Täuschungshandlung durch die Beklagte zu 2. Auch eine solche Täuschung durch die Beklagte zu 2 muss sich die Beklagte zu 1 als Händlerin nicht zurechnen lassen, weil es sich bei der Beklagten zu 2 um einen Dritten im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB handelt (OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, AZ: 7 W 26/16).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Dabei hängt die Rückgängigmachung des Vertrags aber davon ab, dass ein durch die im Verhandlungsstadium begangene Sorgfaltspflichtverletzung entstandener Vermögensschaden gegeben ist (BGH, Urteil vom 26.09.1997, Az. V ZR 29/96 in NJW 1998, 302 - 305).

    Die Differenzhypothese hat sich einer normativen Kontrolle zu unterziehen, die sich einerseits an der jeweiligen Haftungsgrundlage, konkret also an dem sie ausfüllenden haftungsbegründenden Ereignis und andererseits an der darauf beruhenden Vermögensminderung orientiert (BGH, Urteil vom 26.09.1997, Az. V ZR 29/96, NJW 1998, 30 - 305).

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (vgl. zu allem nur BGH, EuGH-Vorlage vom 09.04.2015, VII ZR 36/14 Rd.Nr. 20 - zitiert nach JURIS).

    Bei Vorschriften, die sich wie hier die §§ 6, 27 EG-FGV-Richtlinien umsetzen, kommt es nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung insoweit maßgeblich auf den Inhalt und Zweck der Richtlinie - hier der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. dazu BGH EuGH-Vorlage vom 09.04.2015 VII ZR 36/14 Rd.Nr. 23 - zitiert nach JURIS) an.

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Trotz Fehlens des Feststellungsinteresses ist die Klage nicht lediglich als unzulässig, sondern unter Unterstellung der Zulässigkeit als unbegründet abzuweisen, da die Unbegründetheit der Klage bereits feststeht und hierdurch die Funktion des Feststellungsinteresses als Zulässigkeitsvoraussetzung, das Gericht und den Gegner nur bei einem ausreichenden Interesse an gerichtlichem Rechtsschutz durch ein Verfahren zu belasten, seinen Zweck verloren hat (BGHZ 130, 390 - nach JURIS).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der durch Irreführung zum Abschluss eines Vertrages bestimmte Vertragspartner (neben einer möglichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) auch die Rückgängigmachung des Vertrages unter den Voraussetzungen einer deliktsrechtlichen Anspruchsnorm verlangen kann (sh. hierzu u.a. BGH Urteil vom 31.01.1962, VIII ZR 120/60 - in NJB 1962, 1197).
  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sogenannten Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der in Folge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (BGH, Urteil vom 05.12.1980, V ZR 160/78 in NJW 1981, 976).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Das stellt einen Mangel dar (so auch LG Heidelberg, Urteil vom 30.06.2017, Aktenzeichen: 3 O 6/17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG München, Beschluss vom 23.3.2017, 3 U 4316/16).
  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3685/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Ansprüche

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Der Kläger bleibt gleichwohl in der Pflicht, eine Schätzgrundlage für den Nutzungsersatz anzugeben (LG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2017, Aktenzeichen 11 O 3685/16 - JURIS).
  • LG Heidelberg, 30.06.2017 - 3 O 6/17

    Neuwagen-Kaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges aus

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Das stellt einen Mangel dar (so auch LG Heidelberg, Urteil vom 30.06.2017, Aktenzeichen: 3 O 6/17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG München, Beschluss vom 23.3.2017, 3 U 4316/16).
  • LG Braunschweig, 20.07.2017 - 11 O 3688/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Anspruch

    Auszug aus LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16
    Zudem ist der Käufer eines PKW's nicht ähnlich schutzbedürftig wie ein Anleger auf dem "grauen" Kapitalmarkt (LG Braunschweig, Urteil vom 20.07.2017, AZ: 11 O 3688/16 - JURIS), sodass ohnehin schon zweifelhaft ist, ob die Grundsätze der Prospekthaftung auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar sind.
  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

  • LG Frankfurt/Main, 06.06.2019 - 30 O 21/17

    Krankenversicherung: Anforderungen an Mitteilung der maßgeblichen Gründe einer

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

  • BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 335/13

    Leasingvertrag über Elektrotherapiegeräte für eine Physiotherapiepraxis:

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

  • LG Bamberg, 22.07.2016 - 11 O 62/16

    Zu Anfechtung eines Kaufvertrages wegen des Einbaus von Manipulationssoftware

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2016 - 4 O 441/16
  • LG Darmstadt, 27.03.2017 - 13 O 543/16

    VW-Abgasskandal: Unmöglichkeit der Ersatzlieferung beim Gattungskauf

  • LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

  • OLG Dresden, 15.08.2017 - 9 U 241/17

    Arglistanfechtung des Kaufvertrages über ein von dem sogenanten

  • LG Saarbrücken, 19.12.2016 - 9 O 56/16

    Voraussetzungen der Haftung eines Ergänzungspflegers

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