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LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de
BU-Versicherung - Vereinbarung über die separate Zahlung von Abschluss- und Vertriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
Private Rentenversicherung: Wirksamkeit des Abzugs der Vertragskosten vom …
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Für die wirtschaftliche Belastung des Versicherungsnehmers ist es aber gleichgültig, ob bei einer Bruttopolice ein Kostenanteil abgezogen wird oder ob (wie hier) neben einer Nettopolice ein eigenständiger Kostenausgleichsanspruch begründet wird (so im Ergebnis auch LG Cottbus, Urteil vom 20.06.2012, Az.: 1 S 142/11; dokumentiert in juris). - BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Danach bestehen im Hinblick auf § 134 BGB keine Bedenken gegen die Wirksamkeit einer Vereinbarung einer vom Kunden an den Versicherungsmakler zu zahlenden Provision bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrages mit Nettopolice (vgl. zuletzt Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 106/11 - (NJW 2012, 3719 Rn 13; zitiert nach juris). - LG Leipzig, 19.04.2012 - 3 S 571/11
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 19.04.2012, Az.: 3 S 571/11 (dokumentiert bei juris).
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 106/11
Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Voraussetzungen einer …
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Danach bestehen im Hinblick auf § 134 BGB keine Bedenken gegen die Wirksamkeit einer Vereinbarung einer vom Kunden an den Versicherungsmakler zu zahlenden Provision bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrages mit Nettopolice (vgl. zuletzt Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 106/11 - (NJW 2012, 3719 Rn 13; zitiert nach juris). - LG Rostock, 06.08.2010 - 10 O 137/10
Versicherungsrecht: Wirksamkeit einer Ausgleichsvereinbarung über Abschluss- und …
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Der den Versicherungsvertrag beendende Versicherungsnehmer soll nicht wegen einer fortbestehenden Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf Abschluss- und Vertriebskosten durch Verrechnung mit dem Rückkaufswert faktisch in seiner Entschließungsfreiheit im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit eingeschränkt werden (so auch Landgericht Rostock vom 06.08.2010, NJW-RR 2010, 1694). - BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten
Auszug aus LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12
Eine Gesetzesumgehung liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGHZ 110, 230, 233 m.w.N.).