Rechtsprechung
   LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44123
LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09 (https://dejure.org/2017,44123)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03.02.2017 - 22 O 3/09 (https://dejure.org/2017,44123)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 22 O 3/09 (https://dejure.org/2017,44123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14

    VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Eine solche ist anzunehmen, wenn der Auftragnehmer mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit erklärt, dass mit seiner Leistung auch während einer angemessenen Nachfrist nicht zu rechnen sei, wenn er seine Mangelbeseitigungspflicht schlechthin bestreitet oder den Standpunkt einnimmt, Mängel seien nicht vorhanden, oder ohne Einschränkung andere Unternehmer für die Mängel verantwortlich macht (BGH, Urteil vom 25.06.2015, Aktenzeichen VII ZR 220/14, Rdnr. 48, zitiert nach Juris).

    Erforderlich sind dabei die Aufwendungen, welche der Auftraggeber als vernünftiger und wirtschaftlich denkender Bauherr im Zeitpunkt der Beauftragung des Dritten für angemessen halten durfte, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadenbeseitigung handeln muss (BGH, NZBau 2013, 430; Urteil vom 25.06.2015, Aktenzeichen VII ZR 220/14, Rdnr. 68, zitiert nach Juris).

    Während bei einer Beauftragung eines Drittunternehmers dabei der erste Anschein für die Angemessenheit der für die im Zusammenhang stehenden Maßnahmen abgerechneten Kosten spricht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015, Aktenzeichen VII ZR 220/14, Rdnr. 84, zitiert nach Juris; Palandt-Sprau, BGB, 75. Auflage, 2016, § 637, Rdnr. 7) besteht keine Vermutung dafür, dass stets sämtliche von einem Drittunternehmer im Zuge einer Mängelbeseitigungsmaßnahme durchgeführten Arbeiten ausschließlich der Mängelbeseitigung dienen.

    Insoweit ist zwischen der Erforderlichkeit der Mängelbeseitigungsmaßnahme und der Erforderlichkeit der mit diesen Maßnahmen verbundenen Aufwendungen zu differenzieren (BGH, Urteil vom 25.06.2015, Aktenzeichen VII ZR 220/14, Rdnr. 84, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Werkmängeln: Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Hierzu gehören auch solche Kosten im Zusammenhang mit der Begleitung einer Sanierung durch einen Sachverständigen (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

    Im Übrigen wäre es der Klägerin auch nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

    Im Übrigen wäre es der Klägerin auch insoweit nicht zuzumuten, sich im Nachhinein mit dem Sachverständigen über die Berechtigung der Vergütungsforderung zu streiten (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2009, 20332).

  • OLG Köln, 03.08.2011 - 11 U 99/10

    Anforderungen an den Eintritt der Fälligkeit einer Werklohnforderung bei

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Fall unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall eine Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung eines Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (OLG Köln, NZ Bau, 2011, 36; Urteil vom 3.8.2011, Aktenzeichen 11 U 99/10, BeckRS 2013, 15544).

    Im Übrigen ist es Sache des Gerichtes, streitige Sachverhalte aufzuklären; den Parteien ist es deshalb zuzumuten, das Ergebnis der Beweisaufnahme abzuwarten (OLG Köln, Urteil vom 3.8.2011, Aktenzeichen 11 U 99/10, BeckRS 2013, 15544).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Der Einwand einer Vorteilsausgleichung wegen einer durch die verzögerte Mängelbeseitigung verlängerten Lebensdauer des Werkes kommt grundsätzlich nicht in Betracht, denn der Unternehmer soll dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (BGH, NJW 1984, 2457; NZBau 2002, 31; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014,   6. Teil, Rdnr. 57).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich der Mangel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt hat und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (BGH, NJW, 1984, 2457; NZBau 2002, 31; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 6. Teil, Rdnr. 57).

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Dem steht es gleich, wenn er den Auftraggeber in ausreichender Weise auf die Bedenken wegen der Leistungsbeschreibung hingewiesen hat (BGH, NZBau 2008, 109; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 6. Teil, Rdnr. 23).

    Gegenteiliges hat die insoweit beweisbelastete Beklagte (vgl. BGH, NZBau 2008, 109; (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 6. Teil, Rdnr. 54) gemäß den vorstehenden Ausführungen weder substantiiert vorgetragen noch unter Beweis gestellt.

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Die an sich nach § 250 Satz 1 BGB erforderlich Ablehnungsandrohung wurde dabei durch die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung entbehrlich gemacht (vgl. OGL Hamm, Urteil vom 03.09.2013, Aktenzeichen 4 U 58/13, Rdnr. 26, zitiert nach Juris; Erman-Westermann, BGB, 14. Auflage, § 2014, § 257 BGB, Randnummer 4).
  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Denn eine Erfüllungsverweigerung macht eine Fristsetzung auch dann entbehrlich, wenn sie vor Fälligkeit erklärt wurde (BGH, Urteil vom 14.06.2012, Aktenzeichen VII ZR 148/10, Rdnr. 21, zitiert nach Juris; JurisPK-Seichter, BGB, 8. Auflage, 2017, § 281 BGB, Rdnr. 35).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2011 - 10 U 66/10

    VOB-Vertrag: Voraussetzung für eine stillschweigende Abnahmeerklärung durch

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Ein Kostenerstattungsanspruch ist genauso wenig eine Entgeldforderung i.S.v. § 288 BGB (OLG Stuttgart Urteil vom 15.11.2011,Az.: 10 U 66/10, BeckRS 2012, 20552) wie ein Schadensersatzanspruch  (JurisPK/Seichter, BGB, § 286 BGB, Rdnr. 34).
  • OLG München, 05.10.2010 - 20 U 1940/10

    Beteiligung für fremde Rechnung an einer Fondsgesellschaft: Freistellungsanspruch

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Unabhängig hiervon ist es anerkannt, dass ein Aufwendungsersatzberechtigter einen Zahlungsanspruch dann hat, wenn die Inanspruchnahme durch den Drittschuldner mit Sicherheit alsbald zu erwarten ist (OLG München, Urteil vom 05.10.2010, Aktenzeichen 20 U 1940/10, Rdnr. 75; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Auflage, 2016, § 257, Rdnr. 1).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus LG Duisburg, 03.02.2017 - 22 O 3/09
    Hinsichtlich der geltend gemachten Sachverständigenkosten ist zu berücksichtigen, dass Gutachterkosten, die von dem Bauherrn aufgewandt worden sind, um eventuelle Schäden festzustellen oder abzuklären, welche Maßnahmen zur Schadenbeseitigung erforderlich sind, sogenannte, zu ersetzende Mangelfolgeschäden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1027; Baurecht, 2002, 86, 87).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 119/10

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung oder Neuherstellung vor der

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 11 U (Kart) 32/96

    Anspruch der Deutschen Post auf Inlandsgebühren in Fällen des "non physical

  • OLG München, 16.01.1998 - 23 U 2991/97

    Zur Zulässigkeit von Regelungen in einem KG-Vertrag über das Ausscheiden eines

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht