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   LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05   

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https://dejure.org/2006,32261
LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05 (https://dejure.org/2006,32261)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03.11.2006 - 10 O 535/05 (https://dejure.org/2006,32261)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03. November 2006 - 10 O 535/05 (https://dejure.org/2006,32261)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Mit Blick auf die Vollfinanzierung ist ohnehin von einem erhöhten Risiko der Beklagten auszugehen, so dass ein geringfügiges Überschreiten der oberen Streubreitengrenze nicht erheblich wäre (vgl. BGH WM 2004, 172).

    Diese Vorschrift wäre allein nur dann nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 18 Satz 2 VerbrKrG vorliegen, also ein Umgehungsgeschäft, etwa weil nur ein nicht wesentlicher Teil des Kredits grundpfandrechtlich abgesichert ist (vgl. BGH WM 2004, 172).

  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Schon dies spricht dagegen, den Begriff Kredit in § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG dahingehend auszulegen, dass es sich hierbei um den - schuldrechtlichen - Kreditvertrag handele (vgl. BGH WM 2002, 536).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (vgl. BGH, NJW 2003, 2529; NJW 2003, 1390).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu üblichen Bedingungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 2 VerbrKrG gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen wie Laufzeit und Festschreibungszeitraum usw. an, nicht hingegen auf eine vollständige Absicherung des Darlehens durch den Verkehrswert der Immobilie oder sogar auf das Einhalten der Beleihungsgrenze nach dem Hypothekenbankengesetz (vgl. OLG Frankfurt WM 2000, 2135) oder in welchem Umfang der Kredit durch das Grundpfandrecht abgesichert ist (vgl. BGH NJW 2000, 2352).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Auch in diesem Fall haben die Darlehensnehmer regelmäßig den Darlehensbetrag empfangen, wenn der von ihnen als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld vom Darlehensgeber erhalten hat (BGH, NJW 2003, 422 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu üblichen Bedingungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 2 VerbrKrG gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen wie Laufzeit und Festschreibungszeitraum usw. an, nicht hingegen auf eine vollständige Absicherung des Darlehens durch den Verkehrswert der Immobilie oder sogar auf das Einhalten der Beleihungsgrenze nach dem Hypothekenbankengesetz (vgl. OLG Frankfurt WM 2000, 2135) oder in welchem Umfang der Kredit durch das Grundpfandrecht abgesichert ist (vgl. BGH NJW 2000, 2352).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Diese Regelungen und der damit verbundene Ausschluss des Einwendungsdurchgriffs erscheint auch deshalb sinnvoll, weil Kaufverträge über Immobilien anders als Beitrittserklärungen zu Immobilienfonds der notariellen Beurkundung bedürfen und dem Erwerber die Bedeutung und Tragweite des Geschäfts dadurch vor Augen geführt wird (vgl. BGH WM 2005, 72).
  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Ein verbundenes Geschäft kann bei einem finanzierten Immobilienkauf nur dann angenommen werden, wenn beide Geschäfte über den Kreditzweck hinaus eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. BGH WM 2002, 1186).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Nach der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 25.10.2005, C-350/03, NJW 2005, 3551) verbietet es die Richtlinie 85/577/EWG nicht, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht nach der Richtlinie Gebrauch gemacht hat, die Darlehensvaluta an den Darlehensgeber zurückzahlen muss, obwohl das Darlehen nach dem für die Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich zur Finanzierung des Erwerbs der Immobilie dient und unmittelbar an deren Verkäufer ausbezahlt wird, die sofortige Rückzahlung der Darlehensvaluta verlangt wird und dass im nationalen Recht Vorschriften vorsehen, dass der Verbraucher im Fall des Widerrufs eines Realkreditvertrages nicht nur die aufgrund dieses Vertrages erhaltenen Beträge zurückzahlen, sondern dem Darlehensgeber auch noch die marktüblichen Zinsen zahlen muss (ebenso EuGH, Urteil vom 25.10.2005, C-229/04, NJW 2005, 3555).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (vgl. BGH, NJW 2003, 2529; NJW 2003, 1390).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

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