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   LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22   

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https://dejure.org/2023,10269
LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22 (https://dejure.org/2023,10269)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05.01.2023 - 22 O 2/22 (https://dejure.org/2023,10269)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 22 O 2/22 (https://dejure.org/2023,10269)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2017 - 9 U 18/16

    Palettentauschvertrag: Schadensersatzanspruch des Absenders bei Übernahme des

    Auszug aus LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22
    Auf Paletten bezogene Verträge können ausdrücklich aber auch konkludent geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 145893, Rn. 18; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 55).

    Doch ist gerade die erfolgte Ausgleichsleistung ein wesentlicher Hinweis für das Vorhandensein einer rechtsverbindlichen Tauschvereinbarung (vgl. zu diesen Kriterien nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2019, BeckRS 2017, 145893, Rn. 19).

    Auf Paletten bezogene Verträge können ausdrücklich aber auch konkludent geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 145893, Rn. 18; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 55).

    Doch ist gerade die erfolgte Ausgleichsleistung ein wesentlicher Hinweis für das Vorhandensein einer rechtsverbindlichen Tauschvereinbarung (vgl. zu diesen Kriterien nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2019, BeckRS 2017, 145893, Rn. 19).

  • OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02

    Vereinbarung eines Palettentausches zwischen Versender und Frachtführer ;

    Auszug aus LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22
    Ein Frachtführer ist aber ohne besondere Abrede und mangels entsprechenden Handelsbrauchs - der im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist - nicht gehalten, dem Absender, der ihm Gut auf Paletten übergeben hat, Paletten zu überlassen oder Paletten in gleicher Zahl und Beschaffenheit zurückzugeben (vgl. BGH, NJW, 1987, 1641, 1642; OLG Celle, TranspR 1994, 342, 345; OLG Hamm, TranspR 2000, 323; OLG Celle, BeckRS 2007, 10808; Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, § 407 HGB, Rn. 55; Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3. Aufl., 2022, K, Rn. 126).

    Maßgeblich ist insoweit, dass Bestandteil der Vereinbarung die Übernahme des Tauschrisikos durch den Frachtführer ist (OLG Celle, BeckRS 2007, 10808; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 1458393, Rn. 19; Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3.Auflage, 2022, K, Rn. 126 f.), wobei allerdings im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Schuldner möglichst wenig zusätzliche Pflichten und Risiken tragen will (OLG Celle, TransportR, 2003, 450, 451; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 58 a), wobei auch zu berücksichtigen ist das Interesse, die Güter palettiert zu transportieren, in aller Regel im Schwerpunkt beim Absender und deshalb gerade nicht beim Frachtführer liegt (vgl. OLG Hamm, TransportR, 2000, 229, 230; Koller, Transportecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Fußnote 360).

    Ein Frachtführer ist aber ohne besondere Abrede und mangels entsprechenden Handelsbrauchs - der im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist - nicht gehalten, dem Absender, der ihm Gut auf Paletten übergeben hat, Paletten zu überlassen oder Paletten in gleicher Zahl und Beschaffenheit zurückzugeben (vgl. BGH, NJW, 1987, 1641, 1642; OLG Celle, TranspR 1994, 342, 345; OLG Hamm, TranspR 2000, 323; OLG Celle, BeckRS 2007, 10808; Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, § 407 HGB, Rn. 55; Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3. Aufl., 2022, K, Rn. 126).

    Maßgeblich ist insoweit, dass Bestandteil der Vereinbarung die Übernahme des Tauschrisikos durch den Frachtführer ist (OLG Celle, BeckRS 2007, 10808; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 1458393, Rn. 19; Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3.Auflage, 2022, K, Rn. 126 f.), wobei allerdings im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Schuldner möglichst wenig zusätzliche Pflichten und Risiken tragen will (OLG Celle, TransportR, 2003, 450, 451; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 58 a), wobei auch zu berücksichtigen ist das Interesse, die Güter palettiert zu transportieren, in aller Regel im Schwerpunkt beim Absender und deshalb gerade nicht beim Frachtführer liegt (vgl. OLG Hamm, TransportR, 2000, 229, 230; Koller, Transportecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Fußnote 360).

  • OLG Köln, 29.08.2014 - 3 U 27/14

    Schadensersatzpflicht des Frachtführers wegen verspäteter Ablieferung

    Auszug aus LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22
    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und in welchem der Absender seine Auffassung für das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (BGHZ 54, 236, NJW, 1970, 2021; OLG Köln, BeckRS 2015, 16042).

    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und in welchem der Absender seine Auffassung für das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (BGHZ 54, 236, NJW, 1970, 2021; OLG Köln, BeckRS 2015, 16042).

  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    Auszug aus LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22
    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und in welchem der Absender seine Auffassung für das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (BGHZ 54, 236, NJW, 1970, 2021; OLG Köln, BeckRS 2015, 16042).

    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und in welchem der Absender seine Auffassung für das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (BGHZ 54, 236, NJW, 1970, 2021; OLG Köln, BeckRS 2015, 16042).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 86/93

    1. Mahngebühren einer ärztlichen Verrechnungsstelle gehören zum Entgelt für die

    Auszug aus LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22
    Ein Zeitabstand von 3 Wochen ist dabei als nicht mehr ausreichend angesehen worden (vgl. OLG München, BB 1995, 1729; OLG Brandenburg, NJ, 1997, 559).

    Ein Zeitabstand von 3 Wochen ist dabei als nicht mehr ausreichend angesehen worden (vgl. OLG München, BB 1995, 1729; OLG Brandenburg, NJ, 1997, 559).

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