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   LG Duisburg, 05.08.2003 - 13 S 345/01   

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https://dejure.org/2003,12706
LG Duisburg, 05.08.2003 - 13 S 345/01 (https://dejure.org/2003,12706)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05.08.2003 - 13 S 345/01 (https://dejure.org/2003,12706)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05. August 2003 - 13 S 345/01 (https://dejure.org/2003,12706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgeltendmachung einer Forderung als Angebot auf Abschluss einer Stundungsvereinbarung; Wohnungsschwärzung als Schönheitsreparatur; Häufige Abwesenheit des Mieters als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Instandhaltungspflicht des Vermieters bei schuldhafter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung geschwärzt - Vermieter muss die Instandsetzung übernehmen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweislast bei Wohnungsschwärzung ("Fogging")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 739
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 18.02.2003 - 64 S 457/01

    Erklärung der Aufrechnung gegen ausstehende Mieten; Nachweis, dass

    Auszug aus LG Duisburg, 05.08.2003 - 13 S 345/01
    Die Beweislast verteilt sich bei dem Phänomen der Wohnungsschwärzung in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Beweislast beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden nach Gefahrbereichen (vgl. LG Berlin, ZMR 2003, 489; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 Rn 205, m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Auszug aus LG Duisburg, 05.08.2003 - 13 S 345/01
    Gelingt dem Vermieter dies, so trägt der Mieter im Rahmen des § 538 BGB (§ 548 BGB a.F.) die Beweislast, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, WuM 1998, 96-97).
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