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LG Duisburg, 05.10.2018 - 25 O 24/13 |
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- BGH, 26.10.1981 - II ZR 198/80
Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte
Auszug aus LG Duisburg, 05.10.2018 - 25 O 24/13
Ein Unfall bei dem Betrieb eines Schiffes liegt vor, wenn während einer Schiffsreise Wasser wegen technischer Mängel des Fahrzeugs in die Laderäume eindringt und die Güter beschädigt (BGH NJW 1982, 1226).In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH NJW 1982, S. 1226 = ZfB 1982 SaS, 917 = VersR 1982, 235) geht das Landgericht Duisburg zutreffend davon aus, dass es sich bei einem Rechtsstreit zwischen den Parteien eines Frachtvertrags über Ladungsschäden, die während einer Güterbeförderung mit dem Binnenschiff eingetretenen sind, regelmäßig um Binnenschifffahrtssachen handelt, da Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeiten vertragliche Schadenersatzansprüche aus einem Unfall im Schiffsbetrieb i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. c BinSchVerfG sind.