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LG Duisburg, 07.05.2021 - 10 O 179/16 |
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- OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 15 U 172/04
Anspruch eines Radrennfahrers auf Zahlung der vereinbarten Fahrervergütung …
Auszug aus LG Duisburg, 07.05.2021 - 10 O 179/16
Auf die Berufung des Verfügungsklägers erließ das Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 15 U 172/04 ein rechtskräftig gewordenes Teilverzichts- und Schlussurteil wie Anlage 6 zur Klagebegründung.der Antragsgegner hat die in seinem Besitz befindliche vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 29.09.2004 - Az. 3 O 31/04 - und des Teilverzichts- und Schlussurteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.11.2008 - Az. I-15 U 172/04 - an die Obergerichtsvollzieherin Nummer oder Vertreter im Amt, hilfsweise an einen vom Gericht zu bestimmenden Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben.
dem Antragsgegner wird untersagt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29.09.2004 - Az. 3 O 31/04 - i.V.m. dem Teilverzichts- und Schlussurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.11.2008 - Az. I-15 U 172/04 - zu betreiben.
Hilfsweise beantragt der Verfügungskläger, in dem vor dem hiesigen Landgericht bereits anhängigen Verfahren , Az. 10 O 428/15 auf Herausgabe des Titels und Unterlassung der Zwangsvollstreckung, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29.09.2004 - Az. 3 O 31/04 - i.V.m. dem Teilverzichts- und Schlussurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.11.2008 - Az. I-15 U 172/04 - analog § 769 ZPO ohne Sicherheitsleistung - hilfsweise gegen Sicherheitsleistung, die auch durch schriftliche, selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank erbracht werden kann - vorläufig einzustellen.