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LG Duisburg, 09.02.2005 - 7 T 321/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung von Pfändungsfreibeträgen wegen Unterhaltsrückstände bis zum 31. Dezember 2004 und neue Berechnung ab dem 1. Januar 2005 wegen Neuregelungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wesel, 05.11.2004 - 24 M 2019/04
- AG Wesel, 05.11.2004 - 24 M 2109/04
- LG Duisburg, 09.02.2005 - 7 T 321/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Auszug aus LG Duisburg, 09.02.2005 - 7 T 321/04
Der nach § 850 d ZPO zuzubilligende pfandfreie Betrag ist nach bisheriger ständiger Rechtsprechung der Kammer für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2004 in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechend dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der Abschnitte 2 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes festzusetzen (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 2918 f. mit weiteren Nachweisen).Dem entsprechend hat auch der BGH (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 2918 f. mit weiteren Nachweisen) abgelehnt, die Festsetzung des pfandfreien Betrages an dem in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzten Selbstbehalt zu orientieren, weil auch dieser dem Schuldner mehr belässt, als er zur bloßen Existenzsicherung benötigt.