Rechtsprechung
LG Duisburg, 09.06.2011 - 7 T 66/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnachfolge i.S.d. § 76 Abs. 3 SGB II erfordert entweder einen Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform; Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform als Voraussetzung für eine Rechtsnachfolge i.S.d. § 76 Abs. 3 SGB II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 727; SGB II § 76 Abs. 3
Rechtsnachfolge i.S.d. § 76 Abs. 3 SGB II erfordert entweder einen Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform; Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform als Voraussetzung für eine Rechtsnachfolge i.S.d. § 76 Abs. 3 SGB II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 31.03.2011 - 40 M 494/11
- LG Duisburg, 09.06.2011 - 7 T 66/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für …
Auszug aus LG Duisburg, 09.06.2011 - 7 T 66/11
Die Ausführungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R, zitiert nach juris) beziehen sich nicht auf § 727 ZPO, sondern auf die Frage eines Beteiligtenwechsels, wobei die Modalitäten der Änderung der in ein dort nicht berichtet werden.