Rechtsprechung
LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abfindung Altersteilzeit Pfändung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 850i Abs. 1 ZPO
Abfindung Altersteilzeit Pfändung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen des Anwendungsbereichs des § 850i ZPO bei einer aufgrund einer Altersteilzeit-Vereinbarung als Einmalzahlung zu leistenden Abfindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850i Abs. 1
Vorliegen des Anwendungsbereichs des § 850i ZPO bei einer aufgrund einer Altersteilzeit-Vereinbarung als Einmalzahlung zu leistenden Abfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 10.04.2012 - 16 M 1257/00
- AG Duisburg-Ruhrort, 10.04.2012 - 16 M 1368/00
- AG Duisburg-Ruhrort, 10.04.2012 - 16 M 2591/00
- AG Duisburg-Ruhrort, 10.04.2012 - 16 M 388/00
- LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 70/12
- LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 68/12
- LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 69/12
- LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 71/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bochum, 18.08.2010 - 7 T 433/09
Pfändbarkeit der Abfindung aus einem Vergleich aus einer Nichtverlängerung eines …
Auszug aus LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 70/12
Für die Bestimmung des pfandfrei zu belassenden Betrages ist zunächst aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ein fiktives Gesamteinkommen zu bilden, wobei die nicht wiederkehrenden Einkommensteile durch Bestimmung eines angemessenen Gesamtbezugszeitraums auf bestimmte Zahlungsperioden umzurechnen sind (Anschluss LG Essen, Beschluss vom 21.07.2011 - 7 T 366/11 und 7 T 397/11 - und LG Bochum, Beschluss vom 18.08.2010 - 7 T 433/09).Für die Bestimmung des hiernach pfandfrei zu belassenden Betrages ist zunächst aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ein fiktives Gesamteinkommen zu bilden, wobei die nicht wiederkehrenden Einkommensteile durch Bestimmung eines angemessenen Gesamtbezugszeitraums auf bestimmte Zahlungsperioden umzurechnen sind (vgl. LG Essen, Beschluss vom 21.07.2011 - 7 T 366/11 und 7 T 397/11; LG Bochum, Beschluss vom 18.08.2010 - 7 T 433/09, jeweils zitiert nach juris).
- LG Essen, 21.07.2011 - 7 T 366/11
Arbeitnehmer hat Anspruch auf pfändungsfreibetragsrechtliche Gleichbehandlung …
Auszug aus LG Duisburg, 11.06.2012 - 7 T 70/12
Für die Bestimmung des pfandfrei zu belassenden Betrages ist zunächst aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ein fiktives Gesamteinkommen zu bilden, wobei die nicht wiederkehrenden Einkommensteile durch Bestimmung eines angemessenen Gesamtbezugszeitraums auf bestimmte Zahlungsperioden umzurechnen sind (Anschluss LG Essen, Beschluss vom 21.07.2011 - 7 T 366/11 und 7 T 397/11 - und LG Bochum, Beschluss vom 18.08.2010 - 7 T 433/09).Für die Bestimmung des hiernach pfandfrei zu belassenden Betrages ist zunächst aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ein fiktives Gesamteinkommen zu bilden, wobei die nicht wiederkehrenden Einkommensteile durch Bestimmung eines angemessenen Gesamtbezugszeitraums auf bestimmte Zahlungsperioden umzurechnen sind (vgl. LG Essen, Beschluss vom 21.07.2011 - 7 T 366/11 und 7 T 397/11; LG Bochum, Beschluss vom 18.08.2010 - 7 T 433/09, jeweils zitiert nach juris).