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   LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20   

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https://dejure.org/2020,45629
LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20 (https://dejure.org/2020,45629)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11.12.2020 - 7 O 11/20 (https://dejure.org/2020,45629)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 7 O 11/20 (https://dejure.org/2020,45629)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.2015 - X ZR 122/13

    Pauschalierte Stornoentschädigung des Reiseveranstalters bei Rücktritt von einer

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 09.12.2014 - X ZR 85/12 und Urteil v. 03.11.2015 - X ZR 122/13, jeweils zitiert nach juris) hat die Pauschalierung des Entschädigungsanspruchs gem. § 651i Abs. 3 BGB a.F. durch Festschreibung eines Vomhundertsatzes für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erfolgen.

    Die Reisearten müssen so ausdifferenziert werden, dass die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich mögliche anderweitige Erwerb in einer Weise berücksichtigt werden, die zumindest in aller Regel ausschließt, dass die Entschädigung überschritten wird, die gem. § 651 Abs. 2 BGB zu zahlen wäre (BGH, Urteil vom 03.11.2015 - X ZR 122/13, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 03.11.2015 - X ZR 122/13, Rn. 13), denn diese bezieht sich auf die Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters im Falle einer vom Reisenden (dort vom Verbraucherverband) erfolgreich angegriffenen Klausel, deren Wirksamkeit angesichts der dortigen Pauschale von 50 % des Reisepreises bei einer Kündigung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt angesichts der weiteren vom Reiseveranstalter ohnehin angebotenen Tarife und Sonderkonditionen offen in Frage stand.

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 09.12.2014 - X ZR 85/12 und Urteil v. 03.11.2015 - X ZR 122/13, jeweils zitiert nach juris) hat die Pauschalierung des Entschädigungsanspruchs gem. § 651i Abs. 3 BGB a.F. durch Festschreibung eines Vomhundertsatzes für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erfolgen.
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 360/00

    Arglistige Täuschung durch stillschweigendes Verhalten oder Unterlassen

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    In Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urt. v. 13.07.1988 - VIII ZR 224/87; Urt. v. 12.07.2001 - IX ZR 360/00 beide m.w.N.) und Literatur (vgl. nur Bittner in Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 260, Rn. 18 f.; Kähler in BeckOGK-BGB, Stand 03/2020, § 242, Rn. 614) ist anerkannt, dass es keine allgemeine Pflicht einer Vertragspartei gibt, der anderen Partei ungefragt sämtliche Informationen, die in irgendeiner Art und Weise mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags im Zusammenhang stehen, zur Verfügung zu stellen.
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 314/88

    Rechtsnatur einer Provisionsabrechnung; Rechte des Handelsvertreters bei

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Vielmehr kann die eine Vertragspartei von der anderen nur dann Auskunft verlangen, wenn sie in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist oder sich die Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann, und die andere Partei die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, erteilen kann (BGH, Urt. v. 07.02.1990 - IV ZR 314/88; Urt. v. 09.07.2015 - III ZR 329/14; Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 149/16).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn der Anspruch, der mittels der Auskunft verfolgt werden soll, tatsächlich besteht (vgl. für den Schadensersatzanspruch BGH, Urt. v. 28.11.1989 - VI ZR 63/89; Bittner in Staudinger, a.a.O., Rn. 19a).
  • BGH, 09.07.2015 - III ZR 329/14

    Krankenhauswesen: Anspruch eines Patienten gegen eine Klinik in

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Vielmehr kann die eine Vertragspartei von der anderen nur dann Auskunft verlangen, wenn sie in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist oder sich die Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann, und die andere Partei die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, erteilen kann (BGH, Urt. v. 07.02.1990 - IV ZR 314/88; Urt. v. 09.07.2015 - III ZR 329/14; Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 149/16).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Die Substantiierungslast für die Unangemessenheit der durch AGB festgeschriebenen Pauschale trägt - jedenfalls vor Inkrafttreten des § 651h Abs. 2 S. 3 BGB n.F. - nach den allgemeinen Regeln der Vertragspartner des Verwenders (BGH, Urteil vom 29.05.1991 - IV ZR 187/90, zitiert nach juris), der durch plausiblen Sachvortrag belegen muss, dass entweder die Höhe der Pauschale nicht den branchenüblichen Sätzen entspricht oder dass bei gewöhnlichem Lauf der Dinge tatsächliche und erstattungsfähige Kosten in Höhe der geforderten Pauschale nicht angefallen sein können.
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Vielmehr kann die eine Vertragspartei von der anderen nur dann Auskunft verlangen, wenn sie in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang ihres Rechts im Ungewissen ist oder sich die Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann, und die andere Partei die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, erteilen kann (BGH, Urt. v. 07.02.1990 - IV ZR 314/88; Urt. v. 09.07.2015 - III ZR 329/14; Urt. v. 14.02.2019 - IX ZR 149/16).
  • OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13

    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    Darüber hinaus hatte der dortige Kläger ausweislich des Tatbestands des Urteils der Vorinstanz (OLG Rostock, Urt. v. 04.09.2013 - 2 U 7/13, Rn. 9) die dort vorgenommene Pauschalierung gerade mit dem Vergleich zu Pauschalen anderer Anbieter angegriffen.
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus LG Duisburg, 11.12.2020 - 7 O 11/20
    In Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urt. v. 13.07.1988 - VIII ZR 224/87; Urt. v. 12.07.2001 - IX ZR 360/00 beide m.w.N.) und Literatur (vgl. nur Bittner in Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 260, Rn. 18 f.; Kähler in BeckOGK-BGB, Stand 03/2020, § 242, Rn. 614) ist anerkannt, dass es keine allgemeine Pflicht einer Vertragspartei gibt, der anderen Partei ungefragt sämtliche Informationen, die in irgendeiner Art und Weise mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags im Zusammenhang stehen, zur Verfügung zu stellen.
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