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   LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14   

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https://dejure.org/2015,48975
LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14 (https://dejure.org/2015,48975)
LG Duisburg, Entscheidung vom 12.10.2015 - 3 O 390/14 (https://dejure.org/2015,48975)
LG Duisburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - 3 O 390/14 (https://dejure.org/2015,48975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Schmerzensgeldes zum Ausgleich der erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Auswirkungen der Massenpanik auf der Loveparade; Haftung eines Beamten wegen Amtspflichtverletzung; Eigenhaftung des Geschäftsführers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13

    Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die Tatfolgen, für die Ersatz begehrt wird, aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH NJW 2014, 2190 [2191 Tz. 10] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der Schädiger kann nicht für solche Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die der Betroffene in seinem Leben auch sonst üblicherweise zu gewärtigen hat (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2014, 2190 (2191 Tz. 10) m.w.N.); hierunter fällt wiederum insbesondere das Risiko des Geschädigten, ein dramatisches Ereignis mitzuerleben und seelisch nicht zu verkraften, bei dem ein anderer verletzt wird.

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Sind die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage nur für eine Teilforderung zu bejahen, für deren Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet ist, hat das Landgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt zu verweigern, sofern nicht die Klage in einem die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründenden Umfang (wegen des Restbetrages auf eigene Kosten des Antragstellers) erhoben werden soll oder bereits erhoben ist (BGH MDR 2004, 1435).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Hier kann über die Organstellung hinaus eine mit der Zuständigkeit für die Organisation und Leitung und der daraus erwachsenden persönlichen Einflussnahme auf die Gefahrenabwehr bzw. -steuerung verbundene persönliche Verantwortung des Organs zum Tragen kommen (BGH NJW 1990, 976; OLG Karlsruhe GmbHR 2013, 267).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Eine Haftung des Schädigers kommt insbesondere dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte an einem Unfallgeschehen selbst nicht unmittelbar beteiligt war, sondern eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückführt (ständige Rechtsprechung BGH NJW 1989, 2317 (2317 f. m.w.N.); BGHZ 172, 263 = NJW 2007, 2764).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Der Ursachenzusammenhang (vgl. eingehend etwa Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rn. 24 ff und BGH NJW 2011, 2960 Tz. 35, 39, 40 f.) setzt neben einer rein naturwissenschaftlichen Betrachtung ( Äquivalenz : Welche Ursache kann nicht weggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfällt?) und einer Einschränkung durch eine nachträgliche objektive Prognose ( Adäquanz : Welcher Schadenseintritt liegt außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit? vgl. BGH NJW-RR 2001, 887) auch eine juristisch wertende Betrachtung voraus, um eine andernfalls allzu ausufernde Haftung sinnvoll zu begrenzen.
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Eine Haftung des Schädigers kommt insbesondere dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte an einem Unfallgeschehen selbst nicht unmittelbar beteiligt war, sondern eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückführt (ständige Rechtsprechung BGH NJW 1989, 2317 (2317 f. m.w.N.); BGHZ 172, 263 = NJW 2007, 2764).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Da vorliegend lediglich fahrlässige Pflichtverletzungen behauptet sind und damit die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgelds ganz im Vordergrund steht, während der Genugtuungsfunktion keine besondere Bedeutung zukommt, ist auf Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere die Heftigkeit und Dauer von Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen, den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf, die zu befürchtenden Dauerschäden und die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Der Ursachenzusammenhang (vgl. eingehend etwa Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., Vorb v § 249 BGB Rn. 24 ff und BGH NJW 2011, 2960 Tz. 35, 39, 40 f.) setzt neben einer rein naturwissenschaftlichen Betrachtung ( Äquivalenz : Welche Ursache kann nicht weggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfällt?) und einer Einschränkung durch eine nachträgliche objektive Prognose ( Adäquanz : Welcher Schadenseintritt liegt außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit? vgl. BGH NJW-RR 2001, 887) auch eine juristisch wertende Betrachtung voraus, um eine andernfalls allzu ausufernde Haftung sinnvoll zu begrenzen.
  • OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11

    Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Auszug aus LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
    Diese Pflicht besteht aber grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft und nicht auch im Verhältnis zu außenstehenden Dritten (BGH NJW 2012, 3439).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2012 - 7 U 32/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht des Gastwirts für den Weg vom

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.11.2015 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg vom 12.10.2015 (3 O 390/14) aufgehoben.
  • LG Duisburg, 07.10.2015 - 3 O 391/14

    Schmerzensgeldanspruch wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten aufgrund des

    Der Antragsteller war zusammen mit seiner Verlobten E, die ihrerseits in dem bei der Kammer anhängigen Verfahren 3 O 390/14 Ansprüche gegen die Antragsgegner geltend macht, Besucher der Veranstaltung.
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