Rechtsprechung
   LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10585
LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13 (https://dejure.org/2017,10585)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - 21 O 93/13 (https://dejure.org/2017,10585)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - 21 O 93/13 (https://dejure.org/2017,10585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines vormaligen Geschäftsführers auf Zahlung von Vergütung und Entschädigung für den Entzug des Dienstwagens auf Grundlage des Anstellungsvertrags; Konkludente Beschlussfassung des Alleingesellschafters; Wirksamkeit eines mit einem Vorstandsmitglied ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abschluss und Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Darlegungs- und Beweislast, Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG, GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrag, GmbHG § 40 Abs. 2, Haftung wegen Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    MSV Duisburg gegen den ehemaligen Geschäftsführer Roland K.: Klage des Geschäftsführers auf Gehaltszahlung begründet, Schadensersatzklage des MSV Duisburg unbegründet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung einer Vergütung und Entschädigung für den Entzug des Dienstwagens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Die Frage, ob ein Zeuge zu beeidigen ist, steht im Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1972, 584/585).

    Geboten ist die Vereidigung dann, wenn das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit der Aussage Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584/585).

    Zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage ist dann zu beeidigen, wenn das Gericht die Aussage für erheblich hält und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584 f.).

    Entscheidungserheblichen Bekundungen eines Zeugen darf daher grundsätzlich ein Beweiswert nicht abgesprochen werden, ohne dass von dem Zeugen die Beeidigung der Aussage verlangt würde (BGHZ 43, 368/372; BGH NJW 1972, 584/585).

  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Geboten ist die Vereidigung dann, wenn das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit der Aussage Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584/585).

    Zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage ist dann zu beeidigen, wenn das Gericht die Aussage für erheblich hält und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (BGHZ 43, 368/371; BGH NJW 1972, 584 f.).

    Entscheidungserheblichen Bekundungen eines Zeugen darf daher grundsätzlich ein Beweiswert nicht abgesprochen werden, ohne dass von dem Zeugen die Beeidigung der Aussage verlangt würde (BGHZ 43, 368/372; BGH NJW 1972, 584/585).

  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 76/11

    (Schadenersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführes nach außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Anders als bei der Aktiengesellschaft, bei der § 112 AktG bestimmt, dass die Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich durch den Aufsichtsrat vertreten werden, begründet § 46 Nr. 8 GmbHG lediglich eine Beschlussfassungskompetenz der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Frage, wer die Gesellschaft in Prozessen gegen einen Geschäftsführer vertritt, wobei die Vorschrift sowohl für Aktiv- wie auch für Passivprozesse gilt (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2012, II ZR 76/11, zitiert nach juris).

    Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Beschlussfassungskompetenz nach § 46 Nr. 8 2. Alt GmbHG Gebrauch macht und einen bestimmten Prozessvertreter bestimmt, wozu sie grundsätzlich nicht verpflichtet ist, wird die Gesellschaft durch weitere vorhandene Geschäftsführer satzungsgemäß vertreten (vgl. BGH Urteil vom 24.02.1992, II ZR 79/91; Urteil vom vom 06.03.2012, II ZR 76/11; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.07.2017, 1 U 194/13, jeweils zitiert nach beck-online).

  • OLG Stuttgart, 19.06.2012 - 20 W 1/12

    Aktiengesellschaft: Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzforderungen des

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Voraussetzung für einen Entfall der Haftung ist dabei der sichere, durch den Geschäftsführer zu erbringende Nachweis, dass der Schaden in jedem Fall entstanden wäre; die bloße Möglichkeit einer Vermögensminderung auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten reicht nicht aus (vgl. Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck a.a.O. § 43 Rn. 16, 37 f.;  OLG Stuttgart NZG 2012, 1150).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Es besteht eine Vermutung dafür, dass sich eine Partei die erstmals von einem Zeugen bekundeten Tatsachen im Zweifel stillschweigend zu eigen macht, wenn sie ihr günstig ist (vgl. BGH NJW-RR 2010, 495; BGH NJW 2001, 2177).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Es besteht eine Vermutung dafür, dass sich eine Partei die erstmals von einem Zeugen bekundeten Tatsachen im Zweifel stillschweigend zu eigen macht, wenn sie ihr günstig ist (vgl. BGH NJW-RR 2010, 495; BGH NJW 2001, 2177).
  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 76/12

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei wesentlichem Verfahrensmangel des

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Demgegenüber hat das Vorstandsmitglied zur Abwendung der Ersatzpflicht darzulegen und zu beweisen, dass es die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet, also weder objektiv noch subjektiv pflichtwidrig gehandelt hat, oder dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn sich der in Anspruch Genommene wie ein ordentlicher Geschäftsmann verhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.13, II ZR 76/12, NZG 2013, 795 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Der BGH hat bei einem mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossenen unwirksamen Anstellungsvertrag auch für die Zukunft als wirksam angesehen, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung betrachtet und durchgeführt haben und die Gesellschaft das Vorstandsmitglied in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages dadurch bestärkt hat, dass sie vereinbarungsgemäß die Vorstandsbezüge erhöht und das zuständige Organ über die Verlängerung der Anstellung einen Beschluss gefasst hat, ohne zum Ausdruck zu bringen, dass es frühere mündliche Abmachungen, nicht als maßgebend ansieht (BGH, Urt. v. 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506, 507).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 146/92
    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Möglich ist dabei auch eine konkludente Beschlussfassung (vgl. OLG Hamm NRW-RR 2006, 1189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1455/1458).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

    Auszug aus LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13
    Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Beschlussfassungskompetenz nach § 46 Nr. 8 2. Alt GmbHG Gebrauch macht und einen bestimmten Prozessvertreter bestimmt, wozu sie grundsätzlich nicht verpflichtet ist, wird die Gesellschaft durch weitere vorhandene Geschäftsführer satzungsgemäß vertreten (vgl. BGH Urteil vom 24.02.1992, II ZR 79/91; Urteil vom vom 06.03.2012, II ZR 76/11; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.07.2017, 1 U 194/13, jeweils zitiert nach beck-online).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 31/91

    Bestellung eines Prozeßvertreters durch GmbH-Gesellschafterversammlung

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • OLG Zweibrücken, 29.07.2015 - 1 U 194/13

    GmbH: Vertretung der Gesellschaft in der Kündigungsschutzklage des abberufenen

  • BGH, 09.12.1996 - II ZR 240/95

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für einen Beratungsvertrag

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 5 U 56/08

    Zulässigkeit einer die Einbettzimmerzuschläge betreffenden Herabsetzungsforderung

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 6 W 45/09

    IKB Deutsche Industriebank AG: Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht