Rechtsprechung
LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei vermutetem Miteigentum zweier ehemaliger Lebensgefährten besteht ein Umgangsrecht; Umgangsregelung wegen vermutetem Miteigentum zweier ehemaliger Lebensgefährten an einem Hund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1006 Abs. 1 S. 1; BGB § 745 Abs. 2
Bei vermutetem Miteigentum zweier ehemaliger Lebensgefährten besteht ein Umgangsrecht; Umgangsregelung wegen vermutetem Miteigentum zweier ehemaliger Lebensgefährten an einem Hund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Umgangsrecht für den Hund
- kanzlei-lachenmann.de (Rechtsprechungsübersicht)
Hund und Katze bei der Scheidung/Trennung - Haustiere und deren Rechte und Pflichten
Besprechungen u.ä.
- ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)
Doch eine Umgangsregelung für den Hund?
Verfahrensgang
- AG Wesel, 07.02.2011 - 27 C 100/10
- LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Walsrode, 23.12.2003 - 7 C 1028/03
Zuweisung von Eigentum an einem Hund nach Auflösung einer nichtehelichen …
Auszug aus LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11
Da die Parteien lediglich durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft verbunden waren, sind §§ 741 ff. BGB anwendbar, vgl. OLG Hamm, BeckRS 2010, 30575 und AG Walsrode, NJW-RR 2004, 365. - BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11
Für die Festsetzung des Wertes der Beschwer ist das wirtschaftliche Interesse des Rechtsmittelklägers am Erfolg seines Rechtsmittels maßgebend, weshalb der Wert des Beschwerdegegenstands - auch bei unverändertem Streitgegenstand - niedriger, gegebenenfalls aber auch höher sein kann als der für den Kläger nach seinem Antrag im ersten Rechtszug festgesetzte Wert (BGH NJW 1995, 664 m.w.N.). - OLG Hamm, 19.11.2010 - 10 WF 240/10
Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund!
Auszug aus LG Duisburg, 14.07.2011 - 5 S 26/11
Da die Parteien lediglich durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft verbunden waren, sind §§ 741 ff. BGB anwendbar, vgl. OLG Hamm, BeckRS 2010, 30575 und AG Walsrode, NJW-RR 2004, 365.