Rechtsprechung
   LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11467
LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13 (https://dejure.org/2013,11467)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13 (https://dejure.org/2013,11467)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. April 2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13 (https://dejure.org/2013,11467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Beugehaftanordnung gegen den Mitarbeiter eines Klinikbewertungsportals zur Erzwingung der Bekanntgabe des Urhebers einer beleidigenden Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Beugehaft von 5 Tagen aufgrund der Verweigerung einer Zeugenaussage bzgl. eines wegen übler Nachrede geführten Ermittlungsverfahren gegen den Nutzer eines Internetdienstes

Kurzfassungen/Presse

  • Telepolis (Pressebericht, 06.05.2013)

    Forenredakteur muss in Beugehaft // Stehen Forenbetreibern journalistische Zeugnisverweigerungsrechte zu?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Denn auch die in solchen Leserbriefen dargestellten Meinungen und Tatsachen tragen zur Funktion der Presse bei, die öffentliche Gewalt zu kontrollieren und an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193, 204).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    In derartigen Fällen ist allgemein anerkannt, dass die Beschwerde trotz prozessualer Überholung zulässig bleibt (BVerfG NJW 1999, 273; NJW 1999, 3773; Mayer-Goßner, StPO, 53. Auflage, Vor § 296, Rn. 18a).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    In derartigen Fällen ist allgemein anerkannt, dass die Beschwerde trotz prozessualer Überholung zulässig bleibt (BVerfG NJW 1999, 273; NJW 1999, 3773; Mayer-Goßner, StPO, 53. Auflage, Vor § 296, Rn. 18a).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Die Freiheit einer Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (BVerfG NJW 2003, 2444).
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Die Beugehaft muss nach den Umständen des Falls unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG NJW 2006, 40; BGH NStZ-RR 2005, 316).
  • KG, 17.03.1983 - ER 9/83

    Voraussetzungen für die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen.
  • LG Oldenburg, 22.09.2010 - 3 Qs 263/10
    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen.
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Die Beugehaft muss nach den Umständen des Falls unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG NJW 2006, 40; BGH NStZ-RR 2005, 316).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 2 Ws 169/07

    Ordnungsgeld; wiederholte Festsetzung

    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Ordnungsgeld darf daher nur einmal festgesetzt werden (OLG Köln NStZ-RR 2007, 242).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.1995 - 3 Ws 486/95
    Auszug aus LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
    Das Amtsgericht hat den die Beugehaft anordnenden Beschluss erlassen, nachdem der Zeuge auf die Grundlosigkeit der Weigerung und deren Folgen hingewiesen wurde (BGHSt 28, 24; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht