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   LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94   

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https://dejure.org/1998,26123
LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94 (https://dejure.org/1998,26123)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94 (https://dejure.org/1998,26123)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 2 (20) O 468/94 (https://dejure.org/1998,26123)
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  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94
    Als Pflegebedarf des Klägers und eines gesunden gleichaltrigen Kindes ist dabei nur der Bedarf an biologisch oder medizinisch notwendigen Maßnahmen anzusehen, da die sonstige Zuwendung der Eltern einem Kind gegenüber keinen ersatzfähigen Schaden darstellt (BGHZ 106, 28,30; Palandt-Heinrichs, § 249 BGB, Anm. 2) c) bb), Rn. 11).

    Der Zeitverlust der Verwandten für Besuche des Geschädigten im Krankenhaus stellt als solcher keinen Vermögensschaden des Geschädigten dar, so daß für diesen kein Ersatz zu leisten ist (BGH VersR 1989, 188, 189; Palandt-Heinrichs, § 249 BGB, Anm. 2) c) bb), Rn. 11).

    Denn der Kläger, der sich von Angehörigen statt von professionellen Pflegekräften pflegen läßt, soll durch den zu leistenden Schadensersatz lediglich in die M2 versetzt werden, seinen Angehörigen die Pflegeleistungen angemessen zu entgelten (BGH Vers.R 1978, 149, 150 und VersR 1989, 188; OLG T, Urt. v. 26. Januar 1995 - Az.: 14 U 62/93).

  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94
    Denn der Kläger, der sich von Angehörigen statt von professionellen Pflegekräften pflegen läßt, soll durch den zu leistenden Schadensersatz lediglich in die M2 versetzt werden, seinen Angehörigen die Pflegeleistungen angemessen zu entgelten (BGH Vers.R 1978, 149, 150 und VersR 1989, 188; OLG T, Urt. v. 26. Januar 1995 - Az.: 14 U 62/93).

    Dem Kläger stehen die nach dem BAT vorgesehenen Zeitzuschläge für Nacht-, Sonnabends-, Sonn- und Feiertagsarbeit nicht zu; die Überstundenvergütung ist nur insoweit anzusetzen, als am Tag mehr als acht Stunden an Pflegemehraufwand angefallen sind (OLG T; Urt. v. 26. Januar 1995 - Az.: 14 U 62/93); tariflich vorgesehene Alterszuschläge sind nicht anzusetzen.

    Denn der Kläger hat wie dargelegt nur Anspruch auf einen angemessenen Betrag, nicht auf den Betrag, der der fiktiven Bruttovergütung für eine Fremdpflegekraft nach Maßgabe des Tarifes KR IV zum BAT entspricht (OLG T, Urt. v. 26. Januar 1995 - Az.: 14 U 62/93).

  • OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93

    Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall

    Auszug aus LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94
    Folgerichtig stellt die Rechtsprechung in Fällen der Pflege durch Verwandte nicht auf deren Ausbildung ab, sondern auf die Ausbildung, die zur Erbringung der notwendigen Pflegeleistungen objektiv erforderlich wäre (vgl. OLG T, Urt. v. 25. August 1994, Az. 14 U 25/93, dortige Entscheidungsgründe unter C. 3. b) bb); LG E, Urt. v. 19. Oktober 1993 - Az: 17 O 337/88).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus LG Duisburg, 15.07.1998 - 2 (20) O 468/94
    Dieser Abschlag entspricht nach Schätzung des Gerichts (§ 287 ZPO) dem Anteil der in dem Bruttoentgelt nach dem Tarif KR IV zum BAT enthaltenen Steuern und Sozialabgaben (vgl. zu § 844 BGB BGHZ 104, 113, 120).
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