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   LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16   

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LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16 (https://dejure.org/2017,47880)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - 36 KLs 26/16 (https://dejure.org/2017,47880)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 36 KLs 26/16 (https://dejure.org/2017,47880)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter die Waffe in Griffnähe hat oder sie ihm zumindest so zur Verfügung steht, dass ihm der Zugriff hierauf ohne nennenswerten Zeitaufwand möglich ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, zitiert nach juris; Weber, BtmG, 4. Auflage [2013] § 30a BtMG Rn. 127 m.w.N.).

    Das Vorrätighalten ist ein Teilakt des Handeltreibens im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, da es sich hierbei um eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit handelt (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Das Vorrätighalten ist ein Teilakt des Handeltreibens im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, da es sich hierbei um eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit handelt (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 303/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    In Übereinstimmung mit der bisher herrschenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, zitiert nach juris; hiergegen wendet sich mit gewichtigen Gründen BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, zitiert nach juris, wonach nunmehr der gesamte Strafrahmen dem verdrängten Tatbestand entnommen werden soll) stand der Kammer damit ein Strafrahmen zur Verfügung, der Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht.
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Hinsichtlich des genannten für minderschwere Fälle vorgesehenen Strafrahmens ist jedoch eine Sperrwirkung zu beachten, die jedenfalls von der höheren Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestands ausgehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    In Übereinstimmung mit der bisher herrschenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, zitiert nach juris; hiergegen wendet sich mit gewichtigen Gründen BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, zitiert nach juris, wonach nunmehr der gesamte Strafrahmen dem verdrängten Tatbestand entnommen werden soll) stand der Kammer damit ein Strafrahmen zur Verfügung, der Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht.
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Vielmehr ist zu seinen Gunsten anzunehmen, dass er diese noch zwischen seiner Kleidung hätte suchen müssen und sie somit nicht in unmittelbarer Griffnähe hatte (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.04.2007 - 3 StR 127/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mit-Sich-Führen einer

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Weiter ist strafschärfend zu berücksichtigen, dass der Angeklagte sowohl eine Machete als auch einen Baseballschläger in direkter räumlicher Nähe griffbereit zur Verfügung hatte und die potentielle Gefährlichkeit hierdurch erhöht war (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, zitiert nach juris; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Auflage [2012] Teil 10 Q III. 1. b) Rn. 1771).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Die besondere Gefährlichkeit, die der Gesetzgeber als Motiv für die Schaffung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ansah, hat sich vorliegend nicht konkretisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, zitiert nach juris).
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