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   LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09   

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https://dejure.org/2010,82581
LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09 (https://dejure.org/2010,82581)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 8 O 92/09 (https://dejure.org/2010,82581)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 8 O 92/09 (https://dejure.org/2010,82581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück; Beurteilung der Vereinbarung einer Gegenleistung (hier: Hege und Pflege des Schenkers) in einem Übergabe- und Erbauseinandersetzungsvertrag als Schenkung unter Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Da die Klägerin die Bestellung dieser dinglichen Rechte wirksam angefochten hat, darf die Beklagte zu 3) von den zu ihren Gunsten eingetragenen dinglichen Rechten der Klägerin gegenüber keinen Gebrauch machen und muss im Rahmen eines etwaigen Verteilungsverfahrens in die Auszahlung des auf die Rechte entfallenen Versteigerungserlöses an die Klägerin einwilligen (vgl. zu den entsprechenden Folgen der Anfechtung eines derart bestellten dinglichen Rechtes in der Zwangsversteigerung BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94, veröffentlicht in BGHZ 132 314 ff.).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs schafft § 15 Abs. 2 AnfG eigenständige Anfechtungstatbestände gegen Sonderrechtsnachfolger, die verhindern sollen, dass durch die Aufspaltung einer Vermögenszuwendung in verschiedene Teilakte letztlich ein anfechtungsfreier Raum geschaffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94; vgl. LG Köln, Urteil vom 10.09.2008 - 2 O 204/08).

    Einzelrechtsnachfolger ist unter anderem derjenige, dem der Empfänger eines anfechtbar übertragenen Grundstücks daran ein beschränkt dingliches Recht oder eine Auflassungsvormerkung bestellt (BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94).

    Wegen der Wirkungen aus § 883 Abs. 2 BGB ist die Rechtsnachfolge zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94).

    Eine Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, denn die Vormerkung benachteiligt den Gläubiger, indem sie den durch die ursprüngliche Übereignung geschaffenen Zustand verfestigt (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Auch der Vorbehalt eines Nießbrauchs stellt keine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung dar, weil er den Vorteil für den mit dem Grundstück Beschenkten ebenfalls lediglich mindert (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06).

    Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06; BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06).

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Rahmen von § 4 AnfG ist entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH, Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06; BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95) oder der der schädigenden Handlung, denn § 4 AnfG erfordert nur eine mittelbare Benachteiligung entgegen § 3 Abs. 2 AnfG, der eine unmittelbare Benachteiligung voraussetzt.

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Eine Gläubigerbenachteiligung kommt also nicht in Betracht, wenn das Grundstück wertausschöpfend belastet ist und eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95; FG München, Urteil vom 27.05.2009 - 4 K 4193/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.1993 - IX ZR 198/92).

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Rahmen von § 4 AnfG ist entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH, Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06; BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95) oder der der schädigenden Handlung, denn § 4 AnfG erfordert nur eine mittelbare Benachteiligung entgegen § 3 Abs. 2 AnfG, der eine unmittelbare Benachteiligung voraussetzt.

  • LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs schafft § 15 Abs. 2 AnfG eigenständige Anfechtungstatbestände gegen Sonderrechtsnachfolger, die verhindern sollen, dass durch die Aufspaltung einer Vermögenszuwendung in verschiedene Teilakte letztlich ein anfechtungsfreier Raum geschaffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94; vgl. LG Köln, Urteil vom 10.09.2008 - 2 O 204/08).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Mit der Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden dinglichen Belastungen hat der Beschenkte nicht mehr "geleistet", als sich ohnehin zu seinen Lasten aus dem Gesetz ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1989 - V ZR 252/87; KG Berlin, Urteil vom 27.07.2004 - 7 U 281/03).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Eine Gläubigerbenachteiligung kommt also nicht in Betracht, wenn das Grundstück wertausschöpfend belastet ist und eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95; FG München, Urteil vom 27.05.2009 - 4 K 4193/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.1993 - IX ZR 198/92).
  • BayObLG, 14.10.1996 - 1Z RR 249/95
    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Die vereinbarte Hege und Pflege ist keine echte Gegenleistung, sondern eine Auflage in nicht sehr belastender Form (vgl. BayOLG, Urteil vom 14.10.1996 - 1 Z RR 249/95).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2007 - IX ZR 16/06; BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06).
  • FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05

    Duldungsbescheid: Anfechtung der Bestellung eines unentgeltlichen

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Eine Gläubigerbenachteiligung kommt also nicht in Betracht, wenn das Grundstück wertausschöpfend belastet ist und eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95; FG München, Urteil vom 27.05.2009 - 4 K 4193/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.1993 - IX ZR 198/92).
  • KG, 27.07.2004 - 7 U 281/03

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anfechtung einer unentgeltlichen

    Auszug aus LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09
    Mit der Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden dinglichen Belastungen hat der Beschenkte nicht mehr "geleistet", als sich ohnehin zu seinen Lasten aus dem Gesetz ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1989 - V ZR 252/87; KG Berlin, Urteil vom 27.07.2004 - 7 U 281/03).
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