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   LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17, 7 T 148/17   

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LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17, 7 T 148/17 (https://dejure.org/2018,48976)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17.04.2018 - 7 T 147/17, 7 T 148/17 (https://dejure.org/2018,48976)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17. April 2018 - 7 T 147/17, 7 T 148/17 (https://dejure.org/2018,48976)
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  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 784, 786; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826; v. 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZInsO 2008, 266 Rn. 7; Beschl. v. 07. Oktober 2010 - IX ZB 115/08 -, Rn. 6, juris).

    Um die Bestimmung der Faktoren einer Vergleichsrechnung zu ermöglichen, ist zwingend erforderlich, dass der Antragsteller das Ergebnis der Fortführung durch eine gesonderte Einnahmen-/Ausgabenrechnung darstellt, die sich auf den Zeitpunkt bezieht, in dem die Fortführung insgesamt oder im Rahmen der vorläufigen Verwaltung mit der Eröffnung "vorzeitig" endet (BGH NZI 2007, 341 [342]).

    Auch wirtschaftlich erbrachte Leistungen, die zwar fakturiert, aber noch nicht bezahlt wurden, sind in diese Berechnung einzubeziehen, ggf. sind Ausgaben auch zu schätzen (BGH NZI 2007, 341 [342]).

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zur "Ist"-Masse, also zu dem vom Insolvenzverwalter in Besitz zu nehmenden oder sonst für die Masse zu reklamierenden Vermögen (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654 m.w.N.).

    Anfechtungsansprüche, die erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können deshalb nicht der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO).

    Wenn beispielsweise der vorläufige Insolvenzverwalter erhebliche Tätigkeiten zur Ermittlung einer Fortführungsmöglichkeit des Schuldnerunternehmens entfaltet hat, wird eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und keine Vergütung nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) befürwortet." (BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 122/08

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Kürzung von Zuschlägen wegen

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Delegiert der Verwalter die Fortführung selbst oder einen erheblichen Teil der Aufgaben zu Lasten der Masse auf einen Dritten (zB einen Interim Manager), so ist dies entsprechend mindernd im Rahmen des Zuschlags zu berücksichtigen, damit die Masse nicht überproportional in Anspruch genommen wird (BGH ZInsO 2010, 730; LG Heilbronn ZInsO 2011, 1958; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl. 2014, § 3 Rn. 19 - 30, beck-online).

    Zwar kämen nach der Rechtsprechung des BGH sowohl die Fortführung des Unternehmens des Schuldners als auch Bemühungen um eine Sanierung des Schuldners ... nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören und ... deshalb einen Zuschlag rechtfertigen" (BGH ZInsO 2010, 730).

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Ein möglicher Zuschlag sei deshalb in geringem Umfang zu bemessen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 -, BGHZ 211, 225-251, Rn. 76).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 136/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Ein Zuschlag aufgrund ungeordneter und unübersichtlicher wirtschaftlicher Verhältnisse (des Schuldners) und des daran anknüpfenden Ermittlungsaufwandes ist aber nicht gerechtfertigt, wenn sich der Antragsteller bereits aufgrund seiner Tätigkeit als Sachverständiger die erforderlichen Kenntnisse verschafft und er bereits in diesem Zusammenhang für den besonderen Ermittlungsaufwand eine Vergütung erhalten hat (BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - IX ZB 136/03 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Der BGH hat einen Zuschlag von 20 % für eine Fortführung über einen Monat bei einem Unternehmen mit praktisch eingestelltem Geschäftsbetrieb und 58 beschäftigten Mitarbeitern als nicht zu beanstanden akzeptiert (BGH ZInsO 2009, 55).
  • LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10

    Eine Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines Insolvenzverwalters wird

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Delegiert der Verwalter die Fortführung selbst oder einen erheblichen Teil der Aufgaben zu Lasten der Masse auf einen Dritten (zB einen Interim Manager), so ist dies entsprechend mindernd im Rahmen des Zuschlags zu berücksichtigen, damit die Masse nicht überproportional in Anspruch genommen wird (BGH ZInsO 2010, 730; LG Heilbronn ZInsO 2011, 1958; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl. 2014, § 3 Rn. 19 - 30, beck-online).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Solche Vergleichsfaktoren sind jedoch nur in dem Rahmen berücksichtigungsfähig, in dem es sich um ein entsprechendes Unternehmen und eine entsprechende Berechnungsgrundlage gehandelt hat, da gleiche Prozentzuschläge nur dann zur Anwendung gebracht werden dürfen, wenn auch die Verfahren und die Berechnungsbasis einander entsprechen (BGH NZI 2012, 372 [373 f.]).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 94/12

    Insolvenzanfechtung einer Aufrechnungserklärung: Zeitpunkt des Werthaltigwerdens

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Der Insolvenzverwalter muss mithin keine Anfechtungsklage erheben, sondern kann sich unmittelbar auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung berufen mit der Folge, dass er die ursprünglich durch die Aufrechnung erloschenen Ansprüche des Gemeinschuldners für die Insolvenzmasse einklagen und den Aufrechnungseinwand mit der Gegeneinrede der Anfechtbarkeit abwehren kann (BGH ZIP 2013, 588 Rn 8; NZI 2008, 547 Rn 8; Uhlenbruck/Sinz InsO, 14. Aufl. 2015, § 96 Rn. 46-49, beck-online).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 121/03

    Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage

    Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Da § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO eine anfechtbar herbeigeführte Aufrechnung für insolvenzrechtlich unwirksam erklärt, besteht die Forderung, die andernfalls durch Aufrechnung erloschen wäre, für die Dauer und die Zwecke des Insolvenzverfahrens fort (BGH, NZI 2006, 345, 347).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

    Verjährungseinrede und Einrede der Anfechtbarkeit bei Verrechnungen

  • OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01

    Kein Erlöschen einer Anwaltsvollmacht für Rechtsbehelfe, die dem Schuldner

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 204/09

    Vergütung des vorläufigen Verwalters: Berücksichtigung der Ansprüche gegen den

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08

    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren

  • AG Duisburg, 23.08.2017 - 64 IN 5/17

    Vermögen als Grundlage für die Berechnung der Vergütung eines vorläufigen

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