Rechtsprechung
LG Duisburg, 17.05.2018 - 8 O 182/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugehörigkeit eines Motorrads des Schuldners zur Masse des Insolvenzverfahrens hinsichtlich Nutzung für die selbständige Tätigkeit
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Massezugehörigkeit von mit Mitteln der freigegebenen Tätigkeit angeschafften Gegenständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Massezugehörigkeit von Gegenständen nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit
Verfahrensgang
- AG Duisburg - 63 IN 183/15
- LG Duisburg, 17.05.2018 - 8 O 182/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11
Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer …
Auszug aus LG Duisburg, 17.05.2018 - 8 O 182/17
Legt man mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2012, 1361) ein weites Verständnis der einer selbstständigen Tätigkeit zugehörigen Vertragsverhältnisse zugrunde, werden überdies von der Freigabe auch alle bei Insolvenzeröffnung schon bestehenden, mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängenden Vertragsverhältnisse erfasst.Die Freigabe betrifft nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht nur einzelne Gegenstände, sondern einen Gesamtheit von Gegenständen und Werten (…BT-DRs. 16/3227, S. 26 f.) und zerschneidet so das Haftungsband zwischen der Insolvenzmasse und der durch den Schuldner ausgeübten selbstständigen Tätigkeit (BGH NJW 2012, 1361 [1362 Tz. 19]).
- BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10
Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die …
Auszug aus LG Duisburg, 17.05.2018 - 8 O 182/17
Sachlich zuständig für die Klärung der Massezugehörigkeit des in Rede stehenden Motorrads ist auf Grundlage gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH DZWIR 2012, 394 Tz. 6 m. w. N., hierzu etwa Cranshaw, jruisPR-InsR 16/2010) das Prozessgericht und nicht das Insolvenzgericht. - BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11
Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen
Auszug aus LG Duisburg, 17.05.2018 - 8 O 182/17
Entgegen der Auffassung des Beklagten steht insoweit der Erwerb eines betrieblich genutzten Gegenstands nicht dem Neuerwerb eines Gegenstands aus insolvenzfreien Mitteln gleich, bei dem in der Tat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der neu erworbene Gegenstand anders als die verwendeten Mittel zur Insolvenzmasse gehören würde (BGH NZI 2013, 968).