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   LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06   

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https://dejure.org/2007,23408
LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06 (https://dejure.org/2007,23408)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.02.2007 - 11 S 39/06 (https://dejure.org/2007,23408)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 11 S 39/06 (https://dejure.org/2007,23408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überforderungssituation eines Kindes im Straßenverkehr bei Realisierung einer spezifischen Gefahr des motorisierten Verkehrs durch ein abgestelltes Fahrzeug mit geöffneten oder sich öffnenden Türen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
    Zwar besteht in der jüngsten Rechtsprechung inzwischen Einigkeit darüber, dass für den Ausschluss der Deliktsfähigkeit der 7- bis 9-Jährigen in Zusammenhang mit der Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB nicht schon ausreichend ist, dass überhaupt ein Unfall mit einen Kraftfahrzeug vorliegt (wie es der Wortlaut zunächst vermuten lassen könnte), sondern es entscheidend darauf ankommt, ob eine sogenannte Überforderungssituation vorliegt (vgl. BGH NJW 2005, 354; 2005, 356; NJW-RR 2005, 327).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
    Zwar besteht in der jüngsten Rechtsprechung inzwischen Einigkeit darüber, dass für den Ausschluss der Deliktsfähigkeit der 7- bis 9-Jährigen in Zusammenhang mit der Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB nicht schon ausreichend ist, dass überhaupt ein Unfall mit einen Kraftfahrzeug vorliegt (wie es der Wortlaut zunächst vermuten lassen könnte), sondern es entscheidend darauf ankommt, ob eine sogenannte Überforderungssituation vorliegt (vgl. BGH NJW 2005, 354; 2005, 356; NJW-RR 2005, 327).
  • LG Duisburg, 04.12.2003 - 12 S 206/03
    Auszug aus LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
    Außerhalb dieses Bereichs, z. B. auch im nicht motorisierten Verkehr (u.a. ordnungsgemäß parkenden Autos), sind die Anforderungen, denen das Kind ausgesetzt ist, im Allgemeinen geringer (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 04.12.2003, 12 S 206/03), so dass die Deliktsfähigkeit hier bereits mit Vollendung des siebten Lebensjahrs anzunehmen ist.
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
    Insoweit ist die Annahme einer Überforderungssituation nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Beklagte ein parkendes Fahrzeug beschädigt hat; der Bundesgerichtshof führt vielmehr aus, dass sich in besonders gelagerten Fällen auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. BGHZ 29, 163 (ein wegen Motorschaden auf der Straße liegengebliebenes Fahrzeug); VersR 1995, 90 (ein unter Verstoß gegen die StVO abgestelltes Fahrzeug)).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
    Zwar besteht in der jüngsten Rechtsprechung inzwischen Einigkeit darüber, dass für den Ausschluss der Deliktsfähigkeit der 7- bis 9-Jährigen in Zusammenhang mit der Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB nicht schon ausreichend ist, dass überhaupt ein Unfall mit einen Kraftfahrzeug vorliegt (wie es der Wortlaut zunächst vermuten lassen könnte), sondern es entscheidend darauf ankommt, ob eine sogenannte Überforderungssituation vorliegt (vgl. BGH NJW 2005, 354; 2005, 356; NJW-RR 2005, 327).
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