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   LG Duisburg, 23.02.2023 - 12 T 2/23   

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LG Duisburg, 23.02.2023 - 12 T 2/23 (https://dejure.org/2023,9664)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.02.2023 - 12 T 2/23 (https://dejure.org/2023,9664)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 12 T 2/23 (https://dejure.org/2023,9664)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2020 - XII ZB 381/19

    Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht

    Auszug aus LG Duisburg, 23.02.2023 - 12 T 2/23
    Umgekehrt ist der natürliche Wille des Betreuten zu respektieren, wenn auch bei Unterbleiben der Behandlung keine wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind (BGHZ 224, 224 m. w. N).

    Dem zu erwartenden Behandlungserfolg sind die mit der Behandlung verbundenen Neben- und Auswirkungen einschließlich der möglichen Komplikationen gegenüberzustellen und Nutzen und Beeinträchtigungen gegeneinander (zu allem Vorstehenden BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - XII ZB 191/21 -, Rn. 9 - 11 unter Verweis auf BGHZ 224, 224, - zit. nach juris).

    Dem steht insbesondere nicht das vom Gesetz geforderte Merkmal der Notwendigkeit, das eine feststehende medizinische Indikation voraussetzt - und zwar sowohl hinsichtlich der ärztlichen Maßnahme als solcher wie auch hinsichtlich ihrer gegebenenfalls zwangsweisen Durchführung (vgl. BGH NJW 2020, 1581 unter Verweis auf Palandt/Götz, BGB, 79. Aufl.,§ 1906 a Rn. 3 f.) - entgegen.

    (BGH NJW 2020, 1581).

  • LG Deggendorf, 12.10.2022 - 12 T 129/22

    Abtretbarkeit und Pfändbarkeit der Energiepreispauschale

    Auszug aus LG Duisburg, 23.02.2023 - 12 T 2/23
    Die gegen diese Behandlung gerichteten Beschwerden hatte die Kammer zunächst stets, zuletzt mit Beschluss vom 28.07.2022 (12 T 129/22), zurückgewiesen.
  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 191/21

    Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie in akut exazerbiertem, teils katatonem

    Auszug aus LG Duisburg, 23.02.2023 - 12 T 2/23
    Dem zu erwartenden Behandlungserfolg sind die mit der Behandlung verbundenen Neben- und Auswirkungen einschließlich der möglichen Komplikationen gegenüberzustellen und Nutzen und Beeinträchtigungen gegeneinander (zu allem Vorstehenden BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - XII ZB 191/21 -, Rn. 9 - 11 unter Verweis auf BGHZ 224, 224, - zit. nach juris).
  • LG Duisburg, 30.05.2023 - 12 T 95/23
    Nach Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen R. P. V. und persönlicher Anhörung der Betroffenen hat die Kammer mit Beschluss vom 23.02.2023 (12 T 2/23) den Beschluss des Amtsgerichts abgeändert und die ärztliche Behandlung der Betroffenen gegen deren Willen bis zum 12.04.2023 angeordnet, berichtigt durch Beschluss der Kammer vom 06.03.2023 dahingehend, dass die Behandlung bis zum 05.04.2023 genehmigt wird (Bl. 3092 f. GA).

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss der Kammer vom 23.02.2023 (12 T 2/23) Bezug genommen.

  • LG Duisburg, 11.04.2023 - 12 T 58/23
    K. und persönlicher Anhörung der Betroffenen hat die Kammer mit Beschluss vom 23.02.2023 (12 T 2/23) den Beschluss des Amtsgerichts abgeändert und die ärztliche Behandlung der Betroffenen gegen deren Willen bis zum 12.04.2023, berichtigt durch Beschluss der Kammer vom 06.03.2023 dahingehend, dass die Behandlung bis zum 05.04.2023 genehmigt wird (Bl. 3092 f. GA).

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss der Kammer vom 23.02.2023 (12 T 2/23) Bezug genommen.

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