Rechtsprechung
LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,45802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dieselabgasskandal um EA189 der Volkswagen AG - Verjährung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
- OLG Düsseldorf - 16 U 62/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Duisburg, 19.12.2017 - 1 O 154/17
Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Gebrauchtfahrzeug …
Auszug aus LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
Schließlich nicht ersichtlich, weshalb der Kläger aus den öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen zu dem Schluss hätte gelangen sollen, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wäre, wo noch nicht einmal die Beklagte selbst, die über sämtliche Sachinformationen über den Motor EA 189 verfügte, diesen Schluss zog, sondern sich vielmehr auch vor dem erkennenden Gericht sowohl 2017 (vgl. etwa Urteil vom 21.11.2017, Aktenzeichen 1 O 314/16; Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen 1 O 126/17; Urteil vom 19.12.2017, Aktenzeichen 1 O 154/17) als auch 2018 (vgl. z. B. Urteil vom 10.04.2018, Aktenzeichen 1 O 194/17; Urteil vom 29.05.2018, Aktenzeichen 1 O 16/18) und noch bis in das Jahr 2019 hinein (vgl. Urteil vom 05.02.2019, Aktenzeichen 1 O 126/18; Urteil vom 20.08.2019, Aktenzeichen 1 O 116/19; Urteil vom 17.09.2019, Aktenzeichen 1 O 104/19) dahin einließ, dass die Motorsteuerungssoftware des EA189 keine unzulässige Abschalteinrichtung sei. - BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Auszug aus LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
Aus der von der Beklagten für ein Abstellen auf den Wertverlust angeführten Entscheidung des BGH vom 31.03.2006 zum Aktenzeichen V ZR 51/05 ergibt sich nichts anderes. - LG Duisburg, 17.10.2017 - 1 O 126/17
Auszug aus LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
Schließlich nicht ersichtlich, weshalb der Kläger aus den öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen zu dem Schluss hätte gelangen sollen, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wäre, wo noch nicht einmal die Beklagte selbst, die über sämtliche Sachinformationen über den Motor EA 189 verfügte, diesen Schluss zog, sondern sich vielmehr auch vor dem erkennenden Gericht sowohl 2017 (vgl. etwa Urteil vom 21.11.2017, Aktenzeichen 1 O 314/16; Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen 1 O 126/17; Urteil vom 19.12.2017, Aktenzeichen 1 O 154/17) als auch 2018 (vgl. z. B. Urteil vom 10.04.2018, Aktenzeichen 1 O 194/17; Urteil vom 29.05.2018, Aktenzeichen 1 O 16/18) und noch bis in das Jahr 2019 hinein (vgl. Urteil vom 05.02.2019, Aktenzeichen 1 O 126/18; Urteil vom 20.08.2019, Aktenzeichen 1 O 116/19; Urteil vom 17.09.2019, Aktenzeichen 1 O 104/19) dahin einließ, dass die Motorsteuerungssoftware des EA189 keine unzulässige Abschalteinrichtung sei. - LG Duisburg, 21.11.2017 - 1 O 314/16
Abgasskandal: Volkswagen - Autohaus - Gewährleistung
Auszug aus LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
Schließlich nicht ersichtlich, weshalb der Kläger aus den öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen zu dem Schluss hätte gelangen sollen, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wäre, wo noch nicht einmal die Beklagte selbst, die über sämtliche Sachinformationen über den Motor EA 189 verfügte, diesen Schluss zog, sondern sich vielmehr auch vor dem erkennenden Gericht sowohl 2017 (vgl. etwa Urteil vom 21.11.2017, Aktenzeichen 1 O 314/16; Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen 1 O 126/17; Urteil vom 19.12.2017, Aktenzeichen 1 O 154/17) als auch 2018 (vgl. z. B. Urteil vom 10.04.2018, Aktenzeichen 1 O 194/17; Urteil vom 29.05.2018, Aktenzeichen 1 O 16/18) und noch bis in das Jahr 2019 hinein (vgl. Urteil vom 05.02.2019, Aktenzeichen 1 O 126/18; Urteil vom 20.08.2019, Aktenzeichen 1 O 116/19; Urteil vom 17.09.2019, Aktenzeichen 1 O 104/19) dahin einließ, dass die Motorsteuerungssoftware des EA189 keine unzulässige Abschalteinrichtung sei. - LG Duisburg, 29.05.2018 - 1 O 16/18
Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen gebrauchten Pkw …
Auszug aus LG Duisburg, 23.03.2021 - 1 O 334/20
Schließlich nicht ersichtlich, weshalb der Kläger aus den öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen zu dem Schluss hätte gelangen sollen, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wäre, wo noch nicht einmal die Beklagte selbst, die über sämtliche Sachinformationen über den Motor EA 189 verfügte, diesen Schluss zog, sondern sich vielmehr auch vor dem erkennenden Gericht sowohl 2017 (vgl. etwa Urteil vom 21.11.2017, Aktenzeichen 1 O 314/16; Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen 1 O 126/17; Urteil vom 19.12.2017, Aktenzeichen 1 O 154/17) als auch 2018 (vgl. z. B. Urteil vom 10.04.2018, Aktenzeichen 1 O 194/17; Urteil vom 29.05.2018, Aktenzeichen 1 O 16/18) und noch bis in das Jahr 2019 hinein (vgl. Urteil vom 05.02.2019, Aktenzeichen 1 O 126/18; Urteil vom 20.08.2019, Aktenzeichen 1 O 116/19; Urteil vom 17.09.2019, Aktenzeichen 1 O 104/19) dahin einließ, dass die Motorsteuerungssoftware des EA189 keine unzulässige Abschalteinrichtung sei.