Rechtsprechung
   LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08   

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https://dejure.org/2009,17912
LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08 (https://dejure.org/2009,17912)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 5 S 140/08 (https://dejure.org/2009,17912)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 5 S 140/08 (https://dejure.org/2009,17912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch einer in einer Straßenbahn gestürzten gehbehinderten Person gegenüber dem Führer der Straßenbahn wegen Nichtbemerkens beim Einsteigen und sofortigen Anfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Betreibers einer Straßenbahn bei einer Fahrgastverletzung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08
    Der Bundesgerichtshof wiederum hat betont, dass den Fahrer nur dann besondere Sorgfaltspflichten treffen, wenn sich durch eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes die Überlegung aufdrängt, dass dieser beim Anfahren stürzen könnte (NJW 1993, 654), was er im dortigen Fall verneinte, in dem eine 65-jährige Frau trug, anstatt sich festzuhalten.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Fahrgaststurz bei normal ruckendem Linienbus

    Auszug aus LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08
    c) Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung betrifft keine vergleichbaren Sachverhalte: In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall (NZV 2002, 367) hatte sich der Fahrgast im Mittelgang eines Busses an einen Sitz gelehnt, sich aber nicht festgehalten.
  • LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93

    Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf

    Auszug aus LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08
    Das Landgericht Kassel (VersR 1995, 111) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich eine 80-jährige weder festgehalten, noch versucht hatte, sofort einen Sitz einzunehmen.
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