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   LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10   

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https://dejure.org/2017,45301
LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10 (https://dejure.org/2017,45301)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.05.2017 - 22 O 130/10 (https://dejure.org/2017,45301)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 22 O 130/10 (https://dejure.org/2017,45301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs durch konkludente Abnahme der Leistung aufgrund Werkvertrags; Errichtung und Instandsetzung elektronisch gesteuerter Anlagen nach Beschädigung durch Brand i.R.e. Reparaturauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Vergütungsanspruch durch konkludente Abnahme der Leistung aufgrund Werkvertrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06

    Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Eine entsprechende Differenzierung muss deshalb vom Unternehmer nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Vertragsparteien eine dementsprechend detaillierte Abrechnung rechtsgeschäftlich vereinbart haben (BGH, NJW 2009, 3426, 3427).

    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Angemessenheit der aufgewandten Stunden liegt demgegenüber beim Besteller (BGH, NJW 2009, 3426, 3427; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2007 Aktenzeichen 17 U 96/01, BeckRS 2002, 30287954).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 17 U 96/01

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Angemessenheit der aufgewandten Stunden liegt demgegenüber beim Besteller (BGH, NJW 2009, 3426, 3427; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2007 Aktenzeichen 17 U 96/01, BeckRS 2002, 30287954).

    Denn maßgeblich ist insoweit der Aufwand, dessen Vergütung nach Zeit- und gegebenenfalls Materialaufwand ohne besondere Rücksicht auf das sichtbare Ergebnis der Leistung bemessen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2002, Aktenzeichen 17 U 96/01, BeckRS 2002, 30287954).

  • OLG Köln, 30.11.2006 - 6 U 220/06

    Zugriffsrechte des Kanzleiabwicklers bei Insolvenzbeschlag

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Vielmehr ist es der Klägerin zuzumuten, eventuell auftretenden Unsicherheiten des Vollstreckungsverfahrens durch eindeutige Kennzeichnung der betreffenden Unterlagen zu begegnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2006, Aktenzeichen 6 U 220/06, BeckRS 2007, 04456).
  • OLG München, 02.06.2009 - 9 U 2141/06

    VOB-Vertrag: Übereinstimmendes Absehen von der vereinbarten förmlichen Abnahme;

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Insoweit ist es nämlich anerkannt, dass diese eintritt, wenn der (modifizierte) Erfüllungsanspruch des Bestellers vor Erstellung des Werkes entfällt, wenn der Besteller die Werkleistung des Unternehmers im Wege der Ersatzvornahme beseitigt und neu ausführt (OLG München, BauR 2009, 1923, 1924; Müko/Busche, BGB, 6. Aufl., 2012, § 641 BGB, Rdnr. 28).
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Dies ist dann der Fall, wenn der Auftragnehmer annehmen darf, dass aus Sicht des Auftraggebers das Werk im Wesentlichen mängelfrei hergestellt ist und der Auftraggeber durch sein Verhalten die Billigung des Werkes zum Ausdruck gebracht hat (BGH, BauR 2014, 1023; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 2014, 4. Teil, Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03

    Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Nach dem eigenen Klägervortrag hing die Höhe des Werklohnanspruchs zwar von bei Vertragsschluss noch nicht feststehenden tatsächlichen Umständen ab, so dass die Parteien stillschweigend voraussetzten, dass die Klägerin diese Kosten ermittelt und der Beklagten in Form einer Abrechnung mitteilt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 169; OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2593, 2599) und es zur Herbeiführung der Fälligkeit grundsätzlich der Erteilung einer entsprechenden Rechnung bedurfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2553, 2554).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Das Vorliegen einer für die Bejahung einer stillschweigenden Abnahme erforderlichen allgemeinen Abnahmereife (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 304; Palandt/Sprau, 75 Aufl., 2016, § 640 BGB, Rdnr. 6, 8) lag daher vor, weil es sich insoweit höchstens um einen unwesentlichen Mangel gehandelt hätte.
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als wesentlich und vertragsgerecht billigt (BGH, NJW-RR 1999, 1246; BauR 2010, 275).
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Sie soll es dem Besteller ermöglichen, die Berechtigung der Forderung, insbesondere die Richtigkeit der einzelnen Ansätze, gemessen an der vertraglichen Vereinbarung zu beurteilten (BGH, NJW-RR 1999, 1541), wobei sich die Anforderungen aus seinem Kontroll- und Informationsinteresse ergeben und sich nach den Umständen des Einzelfalls richten (BGH, NJW 1998, 3123; Palandt/Sprau, BGB, 25. Aufl., 2016 § 641 BGB, Rdnr. 11).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10
    Sie soll es dem Besteller ermöglichen, die Berechtigung der Forderung, insbesondere die Richtigkeit der einzelnen Ansätze, gemessen an der vertraglichen Vereinbarung zu beurteilten (BGH, NJW-RR 1999, 1541), wobei sich die Anforderungen aus seinem Kontroll- und Informationsinteresse ergeben und sich nach den Umständen des Einzelfalls richten (BGH, NJW 1998, 3123; Palandt/Sprau, BGB, 25. Aufl., 2016 § 641 BGB, Rdnr. 11).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen

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