Rechtsprechung
LG Duisburg, 24.06.2010 - 7 T 109/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kontrolle des Insolvenzgerichts gem. § 78 Insolvenzordnung (InsO) über einen Antragsbeschluss einer Gläubigerversammlung nach § 35 Abs. 2 S. 3 InsO auf Antrag
- zvi-online.de
InsO § 35 Abs. 2, § 78 Abs. 1
Freigabe- und Enthaftungserklärung bezüglich einer Arztpraxis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erfolgloser Versuch eines Gläubigers, eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters aufzuheben
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 10.02.2010 - 60 IN 26/09
- AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09
- LG Duisburg, 24.06.2010 - 7 T 109/10
- AG Duisburg, 18.08.2010 - 60 IN 26/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2113
Wird zitiert von ...
- AG Duisburg, 18.08.2010 - 60 IN 26/09
Ermessen des Insolvenzgerichts bzgl. Einberufung der Gläubigerversammlung bei …
Ein Beschluss der Gläubigerversammlung vom 11.3.2010, mit dem sie beim Insolvenzgericht beantragte, die Unwirksamkeit der Verwaltererklärung anzuordnen, wurde durch rechtskräftigen Beschluss des AG Duisburg vom 22.4.2010 - 60 IN 26/09, bestätigt durch Beschluss des LG Duisburg vom 24.6.2010 - 7 T 109/10, wegen Verstoßes gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger (§ 78 Abs. 1 InsO) aufgehoben.