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   LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95   

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https://dejure.org/1996,2773
LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95 (https://dejure.org/1996,2773)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95 (https://dejure.org/1996,2773)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 23 (7) S 270/95 (https://dejure.org/1996,2773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte Teilkündigung; Schaffung neuen Wohnraums zum Zwecke der Vermietung; Eigenbedarfskündigung; Auf den mangelhaften Teil der Mietsache beschränkte Kündigung des Mieters; Gestattung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 718
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Seine Lebensplanung bestimmt der Vermieter selbst (BVerfGE 79, 292 = NW 1989, 970; BVerfG NW 1994, 994).

    Andererseits ist auch die Position des vertragstreuen Mieters zu schützen, der seine Wohnung nur dann verlieren soll, wenn seinen Belangen überwiegend Interessen des Vermieters gegenüberstehen (BVerfGE 79, 292 = NJW 1989, 970).

  • LG Stuttgart, 01.08.1991 - 6 S 255/91
    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Es ist streitig, ob dieser Zweck nur dann verfolgt wird, wenn der Vermieter den neu erstellten Wohnraum vermietet (so Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes, Bundestags-Drucksache 12/5110, S. 19; LG Stuttgart NJW-RR 1992, 206; Erman/Jendrek, BGB, § 564 Rz. 36) oder ob zur Vermietung bestimmter Wohnraum auch dann geschaffen wird, wenn der Vermieter den neu erstellten selbst nutzt, aber seinen früheren Wohnraum dem Wohnungsmarkt überläßt (so LG Marburg ZMR, 1992, 304; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., 1996, Rz. A 26; Foelskow in Münch Komm, BGB, 3. Aufl., § 564 b Rz. 66 c; Palandt/Putzo, BGB, 56. Aufl., 1996; § 564 b Rz. 56).
  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Nicht erforderlich ist, daß die bisherige Wohnung des Vermieters unzureichend ist (BVerfG ZMR 1993, 315; NJW 1994, 309 = ZMR 1994, 208).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Für den Eigenbedarf reicht die Absicht des Vermieters aus, in den Mieträumen zu wohnen oder diese einer Bedarfsperson zu überlassen, wenn er hierfür vernünftige Gründe hat (BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83

    Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung;

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Hierbei verkennt sie nicht, daß die Gebrauchsüberlassung im Rechtssinne eine einheitliche Leistung darstellt, so daß eine Teilkündigung im Regelfall unzulässig ist (OLG Karlsruhe NJW 1983, 1499; Staudinger/Sonnenschein, BGB 12. Aufl. 2. Bearb. § 564 Rz. 26; Voelkow in Münch-Komm, BGB, 3. Aufl., § 564 Rz. 20; Palandt/Putzo, BGB, 56. Aufl., § 564 Rz. 11; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rz. 27); sie dürfte im Regelfall auch dem Interesse des Vertragsgegners widersprechen.
  • BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der analogen Anwendung des § 564b Abs. 2

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat weder die restriktive noch die erweiternde Auslegung in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet (NJW 1992, 494 - zur Entscheidung des LG Stuttgart - NJW 1992, 1498 - zu einer entgegengesetzten Vorentscheidung).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Von der Möglichkeit, ausnahmsweise eine atypische Teilkündigung zuzulassen, geht auch das Bundesverfassungsgericht aus (NJW 1994, 308, 309 = ZMR 1994, 207).
  • BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat weder die restriktive noch die erweiternde Auslegung in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet (NJW 1992, 494 - zur Entscheidung des LG Stuttgart - NJW 1992, 1498 - zu einer entgegengesetzten Vorentscheidung).
  • BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Nicht erforderlich ist, daß die bisherige Wohnung des Vermieters unzureichend ist (BVerfG ZMR 1993, 315; NJW 1994, 309 = ZMR 1994, 208).
  • RG, 07.07.1926 - III 42/26

    1. Steht der Annahme eines Pachtvertrags der Umstand entgegen, daß dem Inhaber

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
    Außer dem bereits abgehandelten § 564 b Abs. 2 Nr. 4 BGB läßt § 543 BGB durch Verweis auf § 469 BGB eine auf den mangelhaften Teil der Mietsache beschränkte Kündigung des Mieters zu, z.B. wenn ein vermietetes Gebäude teilweise beschädigt ist (dazu RGZ 114, 243, 246).
  • RG, 29.04.1929 - VIII 96/29

    Wird durch die Erwerbung eines realen Teils von einem einheitlich verpachteten

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97

    Mietrecht; Eigenbedarfskündigung bei Bedarf an einem Teil der Wohnungsräume

    Mit dem LG Duisburg (NJW-RR 1996, 718) geht der Senat davon aus, daß ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Beendigung des Mietverhältnisses i.S. von § 564b I BGB anzunehmen ist, wenn die Teilkündigung einerseits den Belangen des Kündigenden entspricht, andererseits hierdurch die Interessen des Mieters nicht oder jedenfalls nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
  • AG Bremen, 08.01.2021 - 9 C 97/20

    Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert: Mieter muss keinen Schadensersatz zahlen!

    Das Verschulden eines (im Fall der nachweislich rechtswirksamen Eigenbedarfskündigung) auszugspflichtigen Mieters kann bei einem Rechtsirrtum entfallen (vgl. LG Duisburg NJW-RR 1996, 718).
  • LG Mannheim, 18.12.1996 - 4 S 113/96
    Schließlich wird auch die Meinung vertreten, daß eine Teilkündigung nach § 242 BGB möglich sei, wenn die Voraussetzungen des § 564 b BGB gegeben sind und die Teilkündigung "einerseits den Belangen des Kündigenden genügt, andererseits die Interessen des Vertragsgegners nicht oder jedenfalls nicht unzumutbar beeinträchtigt werden" (LG Duisburg, NJW-RR 1996, 718 ).
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