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   LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 64/19   

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LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 64/19 (https://dejure.org/2021,58678)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28.09.2021 - 22 O 64/19 (https://dejure.org/2021,58678)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28. September 2021 - 22 O 64/19 (https://dejure.org/2021,58678)
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  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06

    Zur Entschädigungshöhe des Frachtführers nach CMR bei Beschädigung des

    Auszug aus LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 64/19
    Da der Frachtführer die Einhaltung des vorgenannten Sorgfaltsmaßstabes beweisen muss, muss er sich entweder im Hinblick auf nachgewiesene oder auf alle denkbaren Schadensursachen entlasten (vgl. Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, Artikel 18 CMR, Rn. 2), Erforderlich ist allerdings, dass insoweit ein tatsächlicher Anhalt für die entsprechende Schadensursache bestehen muss, denn selbst derjenige, der die Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens zu beweisen hat, braucht nicht solche Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Anhalt festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 5064; BGH, VersR 1970, 423, 424 zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 64/19
    Da der Frachtführer die Einhaltung des vorgenannten Sorgfaltsmaßstabes beweisen muss, muss er sich entweder im Hinblick auf nachgewiesene oder auf alle denkbaren Schadensursachen entlasten (vgl. Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, Artikel 18 CMR, Rn. 2), Erforderlich ist allerdings, dass insoweit ein tatsächlicher Anhalt für die entsprechende Schadensursache bestehen muss, denn selbst derjenige, der die Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens zu beweisen hat, braucht nicht solche Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Anhalt festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 5064; BGH, VersR 1970, 423, 424 zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
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