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   LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15   

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LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15 (https://dejure.org/2019,36376)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29.04.2019 - 25 O 20/15 (https://dejure.org/2019,36376)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29. April 2019 - 25 O 20/15 (https://dejure.org/2019,36376)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Kennenmüssen oder grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht (vgl. BAG, NJW 2011, 2231; BGH NJW 2013, 2425).

    Lediglich dann, wenn die Tatsachen bereits im Wesentlichen bekannt sind und nur noch zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind, wie etwa die Anhörung des Betroffenen bei einer Verdachtskündigung oder die Ermittlung von gegen eine Kündigung sprechenden Tatsachen, sind diese zügig durchzuführen (BGH, NJW 2013, 2425).

    Dabei kommt es für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i. S. v. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, WM 2013, 931; OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 8355).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Einhaltung der Ausschlussfrist ist der Arbeitgeber (st. Rspr. des BAG seit BAGE 24, 383) bzw. Dienstherr (BGH, GmbHR 1997, 998; NJW 2013, 2425).

    Ihm waren die Tatsachen - hier die Handlungen des Beklagten zu 1) zum Nachteil der Klägerin (und der T2) - noch nicht im Wesentlichen bekannt, wie dies für den Beginn der Frist des § 626 BGB erforderlich ist (BGH, NJW 2013, 2425; Henssler in Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 626 Rn. 313-315).

    Selbst wenn der Beklagte zu 2) hiervon bereits im April 2011 oder gar seit Ende 2010 Kenntnis hatte, käme es hierauf nur an, wenn die Kündigung nur aus dem Grund des Kompetenzverstoßes gerechtfertigt wäre (wobei aus Sicht des Aufsichtsrates zum damaligen Zeitpunkt zumindest nicht ganz eindeutig war, ob dieser Kompetenzverstoß allein einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darstellt; vgl. etwa BGH NJW-RR 2008, 774; NJW 2013, 2425).

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 90/11

    Haftung der Vorstandsmitglieder einer Hypothekenbank: Pflichtwidriges Verhalten

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Das schließt gegebenenfalls den Nachweis der Einhaltung seines - grundsätzlich weiten - unternehmerischen Ermessensspielraums ein (BGH NZG 2013, 293).

    Im Rahmen der Haftung nach § 93 AktG ist die Gesellschaft nach allgemeinen Schadensgrundsätzen so zu stellen, als wäre das pflichtwidrige Geschäft nicht abgeschlossen worden, § 249 BGB (vgl. BGH, NZG 2008, 314; NZG 2013, 293 m.w.N.).

    Danach sind Vorteile bei der Berechnung des Schadens zu berücksichtigen, soweit ein haftungsbegründendes Ereignis zu adäquat-kausalen Vorteilen für den Geschädigten geführt hat und deren Anrechnung nach Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d. h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2010, 675; NZG 2013, 293 m.w.N.).

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 121/03

    Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Ob die Begründung der Aufrechnungslage zu einer kongruenten oder einer inkongruenten Deckung führt, richtet sich danach, ob der Aufrechnende einen Anspruch auf Abschluss der Vereinbarung hatte, welche die Aufrechnungslage entstehen ließ (BGHZ 147, 233; NZI 2006, 345; NZI 2014, 114).

    Die Herstellung einer Aufrechnungslage ist inkongruent, soweit die Aufrechnungsbefugnis sich nicht aus dem zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zuerst entstandenen Rechtsverhältnis ergibt (BGH NZI 2006, 345).

  • OLG Jena, 25.04.2007 - 6 U 947/05

    Vergabe ungesicherter Darlehen der abhängigen AG an das herrschende Unternehmen

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Ein Nachteil liegt nicht vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft sich ebenso verhalten hätte wie der Vorstand einer abhängigen Gesellschaft; § 317 Abs. 2 AktG (OLG Jena; NZG 2008, 275).

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Veranlassung der nachteiligen Maßnahme durch das beherrschende Unternehmen ein Beweis des ersten Anscheins (so OLG Jena, NZG 2008, 275 ; Hüffer in Hüffer/Koch, a.a.O., § 311 Rn 21; Müller in: Spindler/Stilz, a.a.O., § 311 Rn 25) oder eine Vermutung (Altmeppen in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, a.a.O., § 311 Rn 90 ff.) spricht (offen gelassen in BGH NJW 2011, 2719).

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Nachteil i. S. von §§ 317, 311 AktG ist jede Minderung oder konkrete Gefährdung der Vermögens- und Ertragslage der abhängigen Gesellschaft, soweit sie als Abhängigkeitsfolge eintritt (BGH NJW 2011, 2719; NZG 2013, 23).

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Veranlassung der nachteiligen Maßnahme durch das beherrschende Unternehmen ein Beweis des ersten Anscheins (so OLG Jena, NZG 2008, 275 ; Hüffer in Hüffer/Koch, a.a.O., § 311 Rn 21; Müller in: Spindler/Stilz, a.a.O., § 311 Rn 25) oder eine Vermutung (Altmeppen in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, a.a.O., § 311 Rn 90 ff.) spricht (offen gelassen in BGH NJW 2011, 2719).

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Ihr Beginn ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile tatsächlich Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG NJW 1972, 1486; NJW 1973, 214; NJW 1989, 733).

    Der Verdacht des Beklagten zu 2) von nachteiligen Handlungen des Beklagten zu 1) musste diesem allerdings Anlass geben, mit der gebotenen Eile tatsächlich Ermittlungen durchzuführen, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG NJW 1972, 1486; NJW 1973, 214; NJW 1989, 733).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 6 U 84/92
    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Diese Voraussetzungen sind dann gegeben, wenn das herrschende Unternehmen entweder in der Lage ist, dem abhängigen Unternehmen für dessen Geschäftsführung Weisungen zu erteilen und deren Befolgung zu erzwingen, oder zumindest in der Lage ist, auf längere Sicht Konsequenzen herbeizuführen, wenn seinem Willen nicht entsprochen wird (OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 8316 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beherrschung tatsächlich ausgeübt wird; maßgeblich ist vielmehr, ob die Möglichkeit dazu besteht, wobei dies aus Sicht des abhängigen Unternehmens zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 62, 193, 196; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 8316).

  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 245/14

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung wechselseitiger

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Klägerin und die T2 vorliegend keine Aufrechnung, sondern eine Verrechnung vereinbart haben, weil § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch für Verrechnungsvereinbarungen gilt (BGHZ 174, 297; NZI 2008, 551; NZI 2017, 349).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Die Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich normierter Verwirkungstatbestand; ihr Zweck ist es, dem Arbeitnehmer (hier: Dienstnehmer) rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für (s)eine außerordentliche Kündigung nimmt (vgl. BAG v. 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07; v. 25.11.2010, Az. 2 AZR 171/09; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Die Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich normierter Verwirkungstatbestand; ihr Zweck ist es, dem Arbeitnehmer (hier: Dienstnehmer) rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für (s)eine außerordentliche Kündigung nimmt (vgl. BAG v. 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07; v. 25.11.2010, Az. 2 AZR 171/09; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).
  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

  • BGH, 22.02.2011 - II ZR 146/09

    Aktiengesellschaft: Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 289/06

    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrags

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

  • OLG Brandenburg, 27.04.2015 - 13 WF 85/15

    Vermutung der Angewiesenheit eines auf Verfahrenskostenhilfe Angewiesenen auf

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14

    Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

  • LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) Sa 154/03

    Vertragsanpassung bei dividendenabhängiger Gewinnbeteiligung

  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 509/13

    Haftung des Stiftungsvorstands: Einwand der Mitverantwortlichkeit eines anderen

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11

    Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie

  • KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02

    Streitwertfestsetzung: Erhöhung des Streitwerts wegen der Hilfsaufrechnung eines

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 18/12

    Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen

  • OLG München, 08.03.2016 - 9 U 2241/15

    Regress des Bauträgers gegen den Architekten nach vorangegangenem

  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

  • LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Voraussetzungen eines sofortiges

  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen

  • BGH, 12.11.2009 - VII ZR 233/08

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz für eine große Immobilie durch Anrechnung

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte

  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 67/13

    Anspruch des Bundeslandes als Auftraggeber von Straßenbauleistungen auf Ersatz

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