Rechtsprechung
LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen
- Telemedicus
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des in seinem Urheberrecht Verletzten auf Akteneinsicht i.F.d. Einstellung des Verfahrens und der Mitteilung im Einstellungsbescheid nur eines Teils der Verletzeranschriften; Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Übersicht zum Akteneinsichtsrecht in "Filesharing”-Prozessen
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08
Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses
Auszug aus LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09
Das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs ist für vergleichbare Fallkonstellation in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2009, I-20 W 146/08). - LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden. - LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des …
Auszug aus LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden.