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   LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13   

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https://dejure.org/2016,20121
LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13 (https://dejure.org/2016,20121)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 10.06.2016 - 1 S 159/13 (https://dejure.org/2016,20121)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 1 S 159/13 (https://dejure.org/2016,20121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • mietrechtsiegen.de

    Heizkostenabrechnung bei ungedämmt unter Estrich verlegten Heizungsrohren

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter heizt mit Strom: Anteilige Zentralheizungskosten sind trotzdem zu zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter heizt mit Strom: Anteilige Zentralheizungskosten sind trotzdem zu zahlen! (IMR 2016, 461)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Landau/Pfalz, 18.10.2013 - 3 S 110/12
    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
    138 d. A.), des Amtsgerichts Bayreuth (vom 19.08.2014, Az. 102 C 1359/13, Anlage in BI. 176 d. A.) und des Landgerichts Landau in der Pfalz (vom 18.10.-, Az. 3 S 110/12, Anlage BI. 192 d. A.) folgt auch die Kammer der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Heizkostenverordnung nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegten Einrohrheizungen analog anwendbar ist, also auch im hier vorliegenden Fall.
  • AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10

    Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
    Im Anschluss an die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen und in Übereinstimmung mit den von der Streitverkündeten vorgelegten Entscheidungen des Amtsgerichts Emmendingen (vom 10.04.2012, Az. 3 C 115/10, Anlage BI.
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt NJW-RR 2015, 778).
  • AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13

    Erhöhte Rohrwärmeabgabe: Wann kann und wann muss der Vermieter korrigieren?

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
    138 d. A.), des Amtsgerichts Bayreuth (vom 19.08.2014, Az. 102 C 1359/13, Anlage in BI. 176 d. A.) und des Landgerichts Landau in der Pfalz (vom 18.10.-, Az. 3 S 110/12, Anlage BI. 192 d. A.) folgt auch die Kammer der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Heizkostenverordnung nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegten Einrohrheizungen analog anwendbar ist, also auch im hier vorliegenden Fall.
  • AG Vaihingen/Enz, 22.09.2016 - 1 C 480/15

    Nochmals: Einrohrheizung und elektronische Heizkostenverteiler - 93 Grad Celsius

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Emmendingen (vom 10.04.2012, Az. 3 C 115/10); des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, 102 C 1359/13 und des Landgerichts Landau in der Pfalz 18.10.-, Az. 3 S 110/12), der sich auch das Landgericht Ellwangen jüngst angeschlossen hat (Urteil vom 10.06.2016 - 1 S 159/13), wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegte Einrohrheizungen analog anwendbar ist - also auch im hier vorliegenden Fall.
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