Rechtsprechung
LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- mietrechtsiegen.de
Heizkostenabrechnung bei ungedämmt unter Estrich verlegten Heizungsrohren
- mietrechtkreuztal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter heizt mit Strom: Anteilige Zentralheizungskosten sind trotzdem zu zahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zentralheizung contra Infrarotheizung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter heizt mit Strom: Anteilige Zentralheizungskosten sind trotzdem zu zahlen! (IMR 2016, 461)
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Gmünd, 28.10.2013 - 4 C 589/12
- LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Landau/Pfalz, 18.10.2013 - 3 S 110/12
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
138 d. A.), des Amtsgerichts Bayreuth (vom 19.08.2014, Az. 102 C 1359/13, Anlage in BI. 176 d. A.) und des Landgerichts Landau in der Pfalz (vom 18.10.-, Az. 3 S 110/12, Anlage BI. 192 d. A.) folgt auch die Kammer der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Heizkostenverordnung nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegten Einrohrheizungen analog anwendbar ist, also auch im hier vorliegenden Fall. - AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10
Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
Im Anschluss an die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen und in Übereinstimmung mit den von der Streitverkündeten vorgelegten Entscheidungen des Amtsgerichts Emmendingen (vom 10.04.2012, Az. 3 C 115/10, Anlage BI. - BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der …
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt NJW-RR 2015, 778). - AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13
Erhöhte Rohrwärmeabgabe: Wann kann und wann muss der Vermieter korrigieren?
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 1 S 159/13
138 d. A.), des Amtsgerichts Bayreuth (vom 19.08.2014, Az. 102 C 1359/13, Anlage in BI. 176 d. A.) und des Landgerichts Landau in der Pfalz (vom 18.10.-, Az. 3 S 110/12, Anlage BI. 192 d. A.) folgt auch die Kammer der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Heizkostenverordnung nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegten Einrohrheizungen analog anwendbar ist, also auch im hier vorliegenden Fall.
- AG Vaihingen/Enz, 22.09.2016 - 1 C 480/15
Nochmals: Einrohrheizung und elektronische Heizkostenverteiler - 93 Grad Celsius …
Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Emmendingen (vom 10.04.2012, Az. 3 C 115/10); des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, 102 C 1359/13 und des Landgerichts Landau in der Pfalz 18.10.-, Az. 3 S 110/12), der sich auch das Landgericht Ellwangen jüngst angeschlossen hat (Urteil vom 10.06.2016 - 1 S 159/13), wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV nicht nur für freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung, sondern auch auf im Estrich verlegte Einrohrheizungen analog anwendbar ist - also auch im hier vorliegenden Fall.