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   LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18   

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https://dejure.org/2019,56905
LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2019,56905)
LG Erfurt, Entscheidung vom 01.07.2019 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2019,56905)
LG Erfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2019,56905)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92

    Ausweisung eines Ausländers - Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung -

    Auszug aus LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18
    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruhen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - a.a.O.).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18
    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18
    Verfahrensfehler, wie sie vorliegend geltend gemacht werden, können ebenso wie sonstige Rechtsfehler grundsätzlich nicht zur Ablehnung eines Richters führen (z. B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2016 - 10 C 16.1214, Randnummer 16 zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18
    Die von dem abgelehnten Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO abzugebende dienstliche Äußerung besteht in einer zusammenhängenden Stellungnahme zu den (äußeren und inneren) Tatsachen des im Ablehnungsgesuch geltend gemachten Ablehnungsgrundes, sie dient mithin der Tatsachenfeststellung (BGH NJW-RR 2012, 61, Tz. 11; Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., ZPO-Kommentar, § 44 ZPO, Tz. 4).
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