Rechtsprechung
   LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20327
LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21 (https://dejure.org/2022,20327)
LG Erfurt, Entscheidung vom 06.07.2022 - 8 O 332/21 (https://dejure.org/2022,20327)
LG Erfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 8 O 332/21 (https://dejure.org/2022,20327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,20327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.08.2021 - VI ZA 22/21

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen ungünstiger Rechtsauffassung

    Auszug aus LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit der abgelehnten Richter aufkommen lassen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. August 2021 - VI ZA 22/21, Rn. 3, juris).
  • LG Ravensburg, 20.06.2020 - 2 O 384/19

    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Nichtvorlage des

    Auszug aus LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21
    Die Vorlagepflicht nach § 348a Abs. 2 ZPO stellt eine Ausnahmevorschrift dar, das Übergehen dieser Norm ist deshalb nicht grob fehlerhaft (LG Ravensburg, Beschluss vom 20. Juni 2020 - 2 O 384/19, Rn. 31, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und

    Auszug aus LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21
    Selbst grobe Verfahrensmängel rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr vom normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2020 - 6 W 48/20, Rn. 10, juris).
  • BGH, 15.03.2022 - II ZR 97/21

    Richterablehnung: Geltendmachung des Ablehnungsgrundes nach Ablauf der

    Auszug aus LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (s. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - II ZR 97/21, Rn. 8, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht