Rechtsprechung
LG Erfurt, 07.08.2015 - 3 T 145/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 25.08.2016 - 11 W 70/16
Gerichtsvollzieherkosten: Niederschlagung wegen bei unrichtiger Sachbehandlung
Kostenrechtlich wird daraus die Folge abgeleitet, dass der Gerichtsvollzieher wegen unrichtiger Sachbehandlung keine Gebühr für die Übermittlung des Vermögensverzeichnisses verlangen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 W 1102/15, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 9 W 143/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 25 W 306/14, juris; LG Essen, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 7 T 142/14, juris; LG Erfurt, Beschluss vom 7. August 2015 - 3 T 145/15; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2015 - 17 W 174/15, juris). - LG Verden, 06.04.2016 - 6 T 173/15
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Antrages auf …
19 c) Demgegenüber haben das OLG Hamm (Beschlüsse vom 10.02.2015, 25 W 277/14 und 25 W 306/14), das OLG Schleswig (Beschlüsse vom 12.02.2015, 9 W 114/14 sowie 9 W 143/14) und das LG Erfurt (Beschluss vom 07.08.2015, 3 T 145/15) angenommen, dass ein Vollstreckungsgläubiger im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis seinen Antrag auf Erteilung der Vermögensauskunft hinsichtlich der Übersendung des Vermögensverzeichnisses beschränken könne.