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   LG Erfurt, 07.10.2016 - 9 O 1039/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53138
LG Erfurt, 07.10.2016 - 9 O 1039/11 (https://dejure.org/2016,53138)
LG Erfurt, Entscheidung vom 07.10.2016 - 9 O 1039/11 (https://dejure.org/2016,53138)
LG Erfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 9 O 1039/11 (https://dejure.org/2016,53138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Vorliegen eines Betriebswegeunfalls oder Wegeunfalls zwischen Arbeitsplatz und Wohntort

  • RA Kotz

    Abgrenzung Betriebswegeunfall zu Wegeunfall zwischen Arbeitsplatz und Wohnort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2016 - 9 O 1039/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Betriebsgeländer nicht auf den konkreten Arbeitsplatz beschränkt ist, sondern in der Regel das "gesamte Werksgelände" (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 22.09.1988, Az.: 2 RU 11/88, Rz.15) umfasst.
  • LG Bochum, 31.08.2004 - 2 O 222/04

    Betriebszugehörigkeit eines Parkplatzes in Bezug auf die Haftungsprivilegierung

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2016 - 9 O 1039/11
    Zum Betriebsgelände gehört demgemäß auch ein nicht innerhalb der Werktore gelegener, allgemein zugänglicher Betriebsparkplatz, wenn dieser für Betriebsangehörige bestimmt ist und zum Organisationsbereich des Betriebes gehört (vgl. LG Bochum, Urt. v. 31.08.2004, Az.: 2 O 222/04, Rz. 11 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21

    Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach

    Die im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 15.07.2021 zitierten Entscheidungen des Landgerichts Erfurt (Urteil v. 07.10.2016, 9 O 1039/11, juris) und des OLG Saarbrücken (Urteil v. 19.12.2000, 4 U 941/99, juris) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 14 U 179/18

    Haftungsausschluss für Personenschäden durch betriebliche Tätigkeit -

    Mithin sind wechselseitige Schädigungen von Betriebsangehörigen beim Parken auf dem Betriebsgelände der betrieblichen Tätigkeit und nicht dem allgemeinen Straßenverkehr zuzurechnen (BAG, Urteil vom 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 NJW 2001, 2039, 2040; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2000 - 4 U 941/99-289, r+s 2002, 67, 68; LG Dresden, Urteil vom 16.04.2004 - 10 O 5837/03, NZV 2004, 469; LG Erfurt Urteil vom 07.10.2016 - 9 O 1039/11, BeckRS 2016, 117452, beck-online).
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