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   LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18   

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https://dejure.org/2019,29309
LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18 (https://dejure.org/2019,29309)
LG Erfurt, Entscheidung vom 08.03.2019 - 9 O 480/18 (https://dejure.org/2019,29309)
LG Erfurt, Entscheidung vom 08. März 2019 - 9 O 480/18 (https://dejure.org/2019,29309)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mercedes-Benz Bank AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Autokaufs verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Die Rückabwicklung findet allein zwischen dem Verbraucher und dem Darlehensgeber in Form eines Forderungsdurchgriffs statt, so dass der Verbraucher vom Darlehensgeber die geleisteten Ratenzahlungen und auch eine etwaige Anzahlung heraus verlangen kann (vgl. BGH, 10.03.2009, XI ZR 33/08).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Es ist dem Darlehensgeber während der laufenden Vertragsbeziehung nämlich jederzeit möglich und zumutbar, durch eine Nachbelehrung des Verbrauchers die Widerrufsfrist in Gang zu setzen (vgl. BGH, 12.07.2016, XI ZR 564/15).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Eine Rechtsausübung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, 07.05.2014, IV ZR 76/11; 12.07.2016, XI ZR 501/15).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a. F. tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Widerrufsfolgen in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein (vgl. BGH, 18.01.2011, XI ZR 356/09).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Da der Rückgewähranspruch des Verbrauchers gegen den Darlehensgeber hinsichtlich der an den Unternehmer erbrachten Leistungen bereits kraft Gesetzes auf solche Leistungen beschränkt ist, die aus dem eigenen Vermögen des Schuldners stammen, bedarf es im Verhältnis zwischen Schuldner und Darlehensgeber insbesondere keiner Aufrechnung, soweit der Darlehensgeber die Leistung an den Unternehmer finanziert hat (vgl. BGH, 03.03.2016, IX ZR 132/15).
  • LG Ellwangen/Jagst, 25.01.2018 - 4 O 232/17

    VW-Abgasskandal: Widerruf eines Darlehensvertrags

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Die unter der Bedingung der Begründetheit des Klageantrags zu Ziffer 1 gestellten Klageanträge zu Ziffer 2-4 sind, obwohl sie unter der Bedingung der Zulässigkeit des Klageantrags zu Ziffer 1 stehen, ebenfalls zulässig, da es sich bei dieser Bedingung um eine zulässige innerprozessuale Bedingung handelt (vgl. LG Ellwangen, 25.01.2018, 4 O 232/17; Zöller, a.a.O., § 253 Rz. 1).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Eine Rechtsausübung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, 07.05.2014, IV ZR 76/11; 12.07.2016, XI ZR 501/15).
  • LG Stuttgart, 21.08.2018 - 25 O 73/18

    Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz Bank kann bei fehlerhafter

    Auszug aus LG Erfurt, 08.03.2019 - 9 O 480/18
    Die Kammer schließt sich in soweit zur Begründung der vom Landgericht Stuttgart im Urteil vom 21.08.2018, Aktz.: 25 O 73/18 vertretenen Auffassung an.
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