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   LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18   

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LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2020,15667)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15.06.2020 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2020,15667)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2020,15667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 31 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007, Art 267 AEUV
    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Anrechnung der tatsächlichen Nutzung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch des Käufers; Unabhängigkeit des vorlegenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • dr-stoll-kollegen.de (Entscheidungsanmerkung)

    VW-Skandal: Landgericht Erfurt sorgt sich um Unabhängigkeit der Justiz / Erstes BGH-Urteil geht zur Überprüfung an EuGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2432
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Die Thüringer Justizverfassung und das Thüringer Richterrecht entsprechen nicht den Maßstäben, die das europäische Verfassungsrecht und der Europäische Gerichtshof für die Unabhängigkeit der Gerichte aufstellen (s. nur EuGH, Urteil vom 19. November 2019, C-585/18 u.a., Rn. 121 ff., weiter EuGH, Urteil vom 24. Juni 2019, C-619/18, sowie EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18).

    Letztlich besteht auch die Gefahr einer interessengeleiteten Anwendung des Rechts, d.h. einer fehlenden Neutralität in Bezug auf die widerstreitenden Interessen der Parteien (s. zu diesen Kriterien EuGH, Urteil vom 19. November 2019, C-585/18 u.a.).

    Der Gerichtshof wird als zuständig und befugt angesehen, dem vorlegenden Gericht die Kriterien des Unionsrechtes aufzuzeigen, die zur Lösung der Frage einer Vorlageberechtigung beitragen können (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2019, C-585/18 u.a., Rn. 100).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Der Bundesgerichtshof bejaht in einem Grundsatzurteil vom 25. Mai 2020 die Haftung der Beklagten aus § 826 BGB, d.h. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris).

    c) Der Bundesgerichtshof möchte die zwischenzeitlich erfolgte tatsächliche Nutzung ("gefahrene Kilometer") schadensmindernd anrechnen, d.h. vom Kaufpreis - im Wege einer Saldierung - in Abzug bringen (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 64 ff.).

    e) Hat eine Saldierung jedenfalls dann zu unterbleiben, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Hersteller die Käufer vorsätzlich und in sittenwidriger Weise geschädigt hat? Der Bundesgerichtshof hat hierzu festgestellt, dass die Beklagte im Rahmen einer von ihr bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigung durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge in Verkehr bringen zu lassen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzte (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 16 ff.).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Wenn der Gerichtshof zuständig und berechtigt ist, prozessuale Vorfragen bzw. Fragen zu klären, die sich auf die Auslegung von Verfahrensvorschriften des Unionsrechts beziehen, die das vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anzuwenden hat (vgl. EuGH, Urteil vom 26. März 2020, C-558/18 u.a., Rn. 50), dann sollte dies erst recht für Fragen zu den notwendigen Eigenschaften des vorlegenden Gerichts gelten.

    Dies alles kann dazu führen, dass Instanzgerichte in Deutschland von Vorlagen abgehalten werden (zum unbeschränkten und unbeschränkbaren Recht auf Vorlage s. EuGH, Urteil vom 26. März 2020, C-558/18 u.a., Rn. 55 ff.).

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Der Gerichtshof geht zu Recht von einem engen Zusammenhang dieser grundlegenden Normen des Unionsrechtes aus (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18, Rn. 54, sowie EuGH, Urteil vom 27. Februar 2018, C-64/16, Rn. 38, 41 ff., und EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017, C-503/15, Rn 36 ff.).

    Sie stehen in engem und untrennbarem Zusammenhang mit dem Ausgangsverfahren und der konkreten Situation des vorlegenden Gerichts (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2018, C-64/16, Rn. 19 ff.).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-503/15

    Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Der Gerichtshof geht zu Recht von einem engen Zusammenhang dieser grundlegenden Normen des Unionsrechtes aus (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18, Rn. 54, sowie EuGH, Urteil vom 27. Februar 2018, C-64/16, Rn. 38, 41 ff., und EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017, C-503/15, Rn 36 ff.).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes muss ein Gericht seine Funktionen in völliger Autonomie ausüben können, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten (s. nur EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017, C-503/15, Rn. 36 ff.).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Der Gerichtshof geht zu Recht von einem engen Zusammenhang dieser grundlegenden Normen des Unionsrechtes aus (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18, Rn. 54, sowie EuGH, Urteil vom 27. Februar 2018, C-64/16, Rn. 38, 41 ff., und EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017, C-503/15, Rn 36 ff.).

    Die Thüringer Justizverfassung und das Thüringer Richterrecht entsprechen nicht den Maßstäben, die das europäische Verfassungsrecht und der Europäische Gerichtshof für die Unabhängigkeit der Gerichte aufstellen (s. nur EuGH, Urteil vom 19. November 2019, C-585/18 u.a., Rn. 121 ff., weiter EuGH, Urteil vom 24. Juni 2019, C-619/18, sowie EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18).

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Es spricht zudem viel dafür, dass die Maßstäbe, die der Gerichtshof zur "völligen Unabhängigkeit" von Datenschutzbehörden aufgestellt hat (EuGH, Urteil vom 9. März 2010, C-518/07), erst recht für Gerichte gelten, die zur umfassenden Grundrechtsverwirklichung berufen sind.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-517/09

    RTL Belgium - 'Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehsender - Collège d"autorisation et

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    In solchen Fällen ist fraglich, ob die Gerichte aufgrund ihrer institutionellen Abhängigkeit gegenüber der Exekutive als Partei oder Beteiligte des Rechtsstreits die notwendige Eigenschaft eines neutralen "Dritten" haben (s. zu dieser wesentlichen Anforderung an die Unabhängigkeit nur EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014, C-222/13, Rn. 29, und EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, C-517/09, Rn. 38).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-222/13

    TDC - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    In solchen Fällen ist fraglich, ob die Gerichte aufgrund ihrer institutionellen Abhängigkeit gegenüber der Exekutive als Partei oder Beteiligte des Rechtsstreits die notwendige Eigenschaft eines neutralen "Dritten" haben (s. zu dieser wesentlichen Anforderung an die Unabhängigkeit nur EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014, C-222/13, Rn. 29, und EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, C-517/09, Rn. 38).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Auszug aus LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18
    Es besteht die reale Gefahr des "Belohnens" oder "Abstrafens" für ein bestimmtes Entscheidungsverhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018, 2 BvR 780/16, juris Rn. 57, 59).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für

  • EGMR, 30.01.2020 - 29295/16

    FRANZ v. GERMANY

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

  • EuGH, 03.10.2013 - C-32/12

    Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie

  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18

    Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests

  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der

  • LG Stuttgart, 18.09.2020 - 3 O 236/20

    Dieselverfahren: EuGH-Vorlage in Rechtsschutzversicherungsfall

    34Ebenso das Vorabentscheidungsersuchen des LG Erfurt vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 13 ff.Ebenso das Vorabentscheidungsersuchen des LG Erfurt vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 13 ff.

    Um nicht in vergleichbarer Weise die Ziele und Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu unterlaufen, ist zu klären, ob nicht auch diese Verordnung eine Aufzehrung oder Minderung des normativen Schadens durch die tatsächliche Möglichkeit der Fahrzeugnutzung ausschließt 89Dies ist Gegenstand der Vorlagefrage 6-3a) und entspricht dem Vorlageersuchen des LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 16 und 21.Dies ist Gegenstand der Vorlagefrage 6-3a) und entspricht dem Vorlageersuchen des LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 16 und 21. bzw. ob bei Zulassung einer solchen aufzehrenden oder mindernden Anrechnung der Nutzungsvorteile überhaupt eine ausreichend abschreckende Maßnahme aus Sicht des Schutzniveaus der Verordnung vorliegen kann.

    Die Vorlagefrage 6-3 b) zielt darauf ab, zu klären, ob der effet utile der Verordnung (EG) es gebietet, zumindest bei einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung als abschreckende Maßnahme eine Vorteilsanrechnung auszuschließen 90So wohl LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, Rz. 21.So wohl LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, Rz. 21. oder ob es insofern entscheidend auf die Qualität des Pflichtenverstoßes - vorsätzlich oder fahrlässig - für die mindestens zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ankommt.

    LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89.Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 60 Rn. 46 (Fn. 36).

    LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89. Gleichwohl hat das Gericht im hiesigen Verfahren einen Verkündungstermin anberaumt.

    106LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89.LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89. Das Vorabentscheidungsersuchen ähnelt insoweit einer unanfechtbaren prozessleitenden Verfügung.

    34) Ebenso das Vorabentscheidungsersuchen des LG Erfurt vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 13 ff.

    89) Dies ist Gegenstand der Vorlagefrage 6-3a) und entspricht dem Vorlageersuchen des LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, juris Rz. 16 und 21.

    90) So wohl LG Erfurt, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 O 1045/18, Rz. 21.

    LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89.

    106) LG Erfurt, Beschluss vom 25. März 2019 - 8 O 1045/18 (juris), Rn 89.

  • LG Ravensburg, 12.02.2021 - 2 O 393/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

    Die vom LG Erfurt mit Vorlageersuchen vom 15.06.2020 - 8 O 1045/18 - ECLI:DE:LGERFUR:2020:0615.8O1045.18.0A, BeckRS 2020, 13203) vorgelegte Frage II. 1., die Gegenstand der bei dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-276/20 ist, überschneidet sich mit den Vorlagefragen II. 5. und II. 6 im vorliegenden Ersuchen, so dass möglicherweise eine Verbindung und gemeinsame Entscheidung der Verfahren in Betracht kommen könnte.
  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    Auch dem tritt der Senat bei und insbesondere bedarf es nicht der Vorlage an den EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV zur Klärung der Frage, ob Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen ist, dass dieser Norm eine solche individualschützende Funktion zukommen sollte (so auch BGH, a.a.O.; entgegen den Vorlagebeschlüssen in den Sachen LG Gera, Beschluss vom 30.08.2019 - 7 O 1188/18, juris Rn. 21 ff., ABl EU 2019, Nr C 399, 31; LG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2020 - 3 O 31/20, juris Rn. 41 ff., NJW-RR 2020, 667; Beschluss vom 18.09.2020 - 3 O 236/20, juris Rn. 48 ff.; siehe auch LG Erfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 8 O 1045/18, juris Rn. 13 ff., NJW 2020, 2432 (Ls.) (im Hinblick auf den Grundsatz des effet utile, dazu sogleich).
  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 315/20
    Die vom LG Erfurt mit Vorlageersuchen vom 15.06.2020 ­ 8 O 1045/18 ­ ECLI:DE:LGERFUR:2020:0615.801045.18.0A, BeckRS 2020, 13203) vorgelegte Frage II. 1., die Gegenstand der bei dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-276/20 ist, überschneidet sich mit den Vorlagefragen II. 5. und II. 6 im vorliegenden Ersuchen, so dass möglicherweise eine Verbindung und gemeinsame Entscheidung der Verfahren in Betracht kommen könnte.
  • LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21

    Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen

    Die Bedenken zur Unabhängigkeit der deutschen Justiz aus der vorangehenden Vorlage vom 15. Juni 2020 (Az.: 8 O 1045/18 bzw. C-276/20) werden aufrechterhalten.
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 84/20

    Leasing

    Die Beschlüsse nach Art. 267 AEUV u.a. des LG Erfurt (v. 15.06.2020 - 8 O 1045/18, BeckRS 2020, 13203) und des LG Stuttgart (v. 13.03.2020 - 3 O 31/20, BeckRS 2020, 3558) zu eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren tragen auch keine andere Sichtweise.
  • LG Ravensburg, 31.03.2021 - 2 O 339/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Die vom LG Erfurt mit Vorlageersuchen vom 15.06.2020 - 8 O 1045/18 - ECLI:DE:LGERFUR:2020:0615.8O1045.18.0A, BeckRS 2020, 13203) vorgelegte Frage II. 1., die Gegenstand der bei dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-276/20 ist, überschneidet sich mit den Vorlagefragen II. 5. und II. 6 im vorliegenden Ersuchen, so dass auch hier eine Verbindung der Verfahren in Betracht kommt.
  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 366/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

    Die vom LG Erfurt mit Vorlageersuchen vom 15.06.2020 - 8 O 1045/18 - ECLI:DE:LGERFUR:2020:0615.8O1045.18.0A, BeckRS 2020, 13203) vorgelegte Frage II. 1., die Gegenstand der bei dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-276/20 ist, überschneidet sich mit den Vorlagefragen II. 5. und II. 6 im vorliegenden Ersuchen, so dass möglicherweise eine Verbindung und gemeinsame Entscheidung der Verfahren in Betracht kommen könnte.
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