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   LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20   

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LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20 (https://dejure.org/2021,51105)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15.07.2021 - 3 O 1323/20 (https://dejure.org/2021,51105)
LG Erfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 3 O 1323/20 (https://dejure.org/2021,51105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    Art 20 Abs 1 EGV 1223/2009, § 27 Abs 1 S 1 LFGB, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 LFGB, § 3 HeilMWerbG, § 11 Abs 1 Nr 5 HeilMWerbG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbeangaben zu einem Haarwuchsserum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 36/14

    Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir - Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Damit liege nach der Rechtsprechung des BGH (Urtl. v. 28.01.2016, I ZR 36/14) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dem kosmetischen Mittel i.S.d. EG-Kosmetik VO Nr. 1223/2009 die Funktion fehle, beim Kläger.

    Diese Bestimmung stellt ebenso eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG nF dar wie die in § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB ehemals enthaltene Regelung (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 36/14 -, juris).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, Urteil vom 06. Februar 2013 - I ZR 62/11 -, juris).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Dieses Risiko wird bei der Vertragsstrafenbestimmung nach dem sog. Hamburger Brauch dadurch gemindert, dass bei der Bestimmung der Strafhöhe nicht die Angemessenheit, sondern das billige Ermessen i.S.d. § 315 BGB zur Überprüfung gestellt wird, denn in diesem Falle steht dem Gläubiger - anders als in der vorliegend gewählten Formulierung - ein Ermessensspielraum zu, so dass die Bestimmung erst dann durch das Gericht zu ersetzen ist, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14 -, juris mit Verweis auf BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 2/19

    Treffen der Darlegungslast und Beweislast des Käufers für die unterbliebene

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Gelingt dies, ist der Beweis der negativen Tatsache erbracht (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 2020 - V ZR 2/19 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Dieses Risiko wird bei der Vertragsstrafenbestimmung nach dem sog. Hamburger Brauch dadurch gemindert, dass bei der Bestimmung der Strafhöhe nicht die Angemessenheit, sondern das billige Ermessen i.S.d. § 315 BGB zur Überprüfung gestellt wird, denn in diesem Falle steht dem Gläubiger - anders als in der vorliegend gewählten Formulierung - ein Ermessensspielraum zu, so dass die Bestimmung erst dann durch das Gericht zu ersetzen ist, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14 -, juris mit Verweis auf BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

    Auszug aus LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20
    Dieses Risiko wird bei der Vertragsstrafenbestimmung nach dem sog. Hamburger Brauch dadurch gemindert, dass bei der Bestimmung der Strafhöhe nicht die Angemessenheit, sondern das billige Ermessen i.S.d. § 315 BGB zur Überprüfung gestellt wird, denn in diesem Falle steht dem Gläubiger - anders als in der vorliegend gewählten Formulierung - ein Ermessensspielraum zu, so dass die Bestimmung erst dann durch das Gericht zu ersetzen ist, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14 -, juris mit Verweis auf BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
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