Rechtsprechung
LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Erwerbsschadensersatz - Langzeitarbeitsloser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10
- OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
- BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12
- OLG Jena, 09.12.2014 - 4 U 527/11
Papierfundstellen
- NZV 2011, 550
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07
Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers
Auszug aus LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 08.04.2008 (Az.: VI ZR 49/07) in Bezug auf die bis 31.12.2004 geltende Rechtslage klargestellt, dass eine Ersatzpflicht besteht, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist.Einen solchen Vermögensschaden erleide auch ein Arbeitsloser, welcher Arbeitslosengeld bezieht, weil das Gesetz ihm wegen seiner Arbeitsfähigkeit und Bereitschaft zur Arbeitsleistung als weiterhin in den Arbeitsmarkt eingegliedert ansieht und er bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit diesen der Existenzsicherung zugrundeliegenden Status sowie damit einhergehende Sozialleistungsansprüche einbüße (so BGH VI ZR 49/07 unter Verweis auf BGHZ 90, 334, 337).
Im konkreten vorliegenden Fall muss die Frage nach der grundsätzlichen Rechtsnatur des ALG II jedoch nicht abschließend entschieden werden, da auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 08.04.2008 (Az.: VI ZR 49/07) vorliegend kein übergangsfähiger Erwerbsschaden gegeben ist.
Nur wenn die Gefahr besteht, dass er diesen seiner Existenzsicherung zugrundeliegenden Status und die damit verbundenen sozialen Leistungsansprüche verliert, wenn er unfallbedingt arbeitsunfähig wird, ist von einem Erwerbsschaden auszugehen ( vgl. BGH VI ZR 49/07).
- OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08
Ersatzfähigkeit des Verlustes des Anspruchs auf ALG II als Erwerbsschaden
Auszug aus LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10
Unabhängig von der Frage, ob das Arbeitslosengeld II grundsätzlich keine Lohnersatzfunktion besitzt (so OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009, Az.: 3 U 124/08) ist die Kammer der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorliegend nicht davon ausgegangen werden kann, dass das der Frau ... gezahlte Arbeitslosengeld II eine Lohnersatzfunktion hat.Die Kammer ist mit dem OLG Köln (vgl. OLG Köln 3 U 124/08) der Auffassung, dass erhebliche Argumente dafür vorhanden sind, dass das zum 01.01.2005 eingeführte Arbeitslosengeld II keine Lohnersatzfunktion besitzt, und damit ein Erwerbsschaden grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Ersatzansprüche eines Erwerbslosen
Auszug aus LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10
Einen solchen Vermögensschaden erleide auch ein Arbeitsloser, welcher Arbeitslosengeld bezieht, weil das Gesetz ihm wegen seiner Arbeitsfähigkeit und Bereitschaft zur Arbeitsleistung als weiterhin in den Arbeitsmarkt eingegliedert ansieht und er bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit diesen der Existenzsicherung zugrundeliegenden Status sowie damit einhergehende Sozialleistungsansprüche einbüße (so BGH VI ZR 49/07 unter Verweis auf BGHZ 90, 334, 337).
- OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
Regress eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers: Rentenleistungen für …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 17.06.2011 - 9 0 1855/10 - wird zurückgewiesen.