Rechtsprechung
LG Erfurt, 19.02.2019 - StVK 732/18 |
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 19.02.2019 - StVK 732/18
- LG Erfurt, 19.02.2019 - StVK 731/18
- VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 14/19
- VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 5/19
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 14/19
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt
Das Landgericht Erfurt - Strafvollstreckungskammer - verwarf mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (Aktenzeichen StVK 731/18 und StVK 732/18) die dort gestellten Anträge teils als unzulässig, teils wies es die Anträge als unbegründet zurück.Die Vollstreckung dieser Strafe dauert ausweislich des in der beigezogenen Akte des Landgerichts Erfurt, Az. StVK 731/18 und StVK 732/18, befindlichen Vollstreckungsblattes noch bis zum 21. Januar 2020.
- VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 5/19
Verweigerung Eilrechtsschutz
Das Landgericht Erfurt - Strafvollstreckungskammer - verwarf mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (Aktenzeichen StVK 731/18 und StVK 732/18) die dort gestellten Anträge aus dem Schriftsatz vom 17. Dezember 2018 teils als unzulässig, teils wies es die Anträge als unbegründet zurück.Soweit der Antragsteller im Schreiben vom 6. Februar 2019 ursprünglich gerügt hat, dass ihm auch in zwei weiteren Verfahren vor dem Landgericht Erfurt der Eilrechtsschutz verweigert werde (Az. StVK 721/18 und StVK 723/18), war sein Antrag den- noch nur als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Verlegungsantrag (LG Erfurt, StVG 731/18 bzw. StVK 732/18) zu verstehen.
- VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 19 WF 14/19 Das Landgericht Erfurt - Strafvollstreckungskammer - verwarf mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (Aktenzeichen StVK 731/18 und StVK 732/18) die dort gestellten Anträge teils als unzulässig, teils wies es die Anträge als unbegründet zurück.
Die Vollstreckung dieser Strafe dauert ausweislich des in der beigezogenen Akte des Landgerichts Erfurt, Az. StVK 731/18 und StVK 732/18, befindlichen Vollstreckungsblattes noch bis zum 21. Januar 2020.