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   LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20   

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LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20 (https://dejure.org/2020,17642)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27.04.2020 - 7 Qs 106/20 (https://dejure.org/2020,17642)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27. April 2020 - 7 Qs 106/20 (https://dejure.org/2020,17642)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Strafbefehl, nachträgliche Ergänzung, Zulässigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbefehlsverfahren: Ist die nachträgliche Ergänzung des rechtskräftigen Strafbefehls zulässig?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass im Falle einer unvollständig festgesetzten Geldstrafe diese nicht in Rechtskraft erwachsen könne (BGH 4 StR 599/80).

    Die Entscheidung BGH 4 StR 599/80 betrifft die Nichtfestsetzung der Tagessatzhöhe einer Einzelgeldstrafe, ohne dass eine weitere Rechtsfolge verhängt worden war.

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Der Verteidiger hat mit Schriftsatz vom 27.012020 unter Hinweis auf BGHSt 12, 374 im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Urteil nur bei offensichtlicher, versehentlicher Unrichtigkeit korrigiert werden könne.
  • OLG Koblenz, 06.07.1998 - 2 Ss 84/98
    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Zwar können nach der Rechtsprechung Urteile und andere gerichtliche Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein, nämlich dann, wenn sie an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen, und der Mangel für einen verständigen Beurteiler offen zutage liegt (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Juli 1998 2 Ss 84/98 Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdnr. 103 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.02.1972 - RReg. 5 St 149/71
    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Die Verhängung einer derartigen Maßregel der Besserung und Sicherung ist auch isoliert im Falle des Absehens von Strafe (§ 60 StGB) möglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 09. Februar 1972 - RReg 5 St 149/71 juris; Fischer, StGB, 67. A., § 60 Rdnr. 7), insbesondere auch im Wege des Strafbefehls (vgl. Schönke-Schröder-Kinzig, StGB, 30.A, § 60 Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1984 - 2 Ss 109/84
    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Teilweise wird in dem Fall der fehlenden Rechtsfolgenbestimmung vertreten, dass der Strafbefehl unwirksam und unbeachtlich sei und ein neuer Strafbefehl erlassen werden könne (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 1984 - 2 Ss 109/84 - 47/84 -, juris; KMR-Metzger, StPO, A., § 409, Rdnr. 20; Brauer in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 409 Rdnr, ; Temming in BeckOK-StPO, § 409 Rdnr. 7; Maur in FKK-StPO, § 409 Rdnr, 24; Pfeiffer, StPO, 4.A., § 409 Rdnr. 1 1; nach Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. A., § 409 Rdnr. 17 Nichtigkeit des Strafbefehls).
  • OLG Hamm, 14.12.1971 - 5 Ss 1010/71
    Auszug aus LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
    Somit ist der vorliegende Strafbefehl grundsätzlich der Rechtskraft fähig, da in der Regel zwischen einem Absehen von Strafe und der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis kein untrennbarer innerer Zusammenhang besteht (OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 Ss 1010/71, juris).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Denn ein Strafbefehl, der wie hier nur die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Fahrerlaubnissperre anordnet, ist wirksam und der Rechtskraft fähig (vgl. ebenso LG Erfurt Beschl. v. 27.4.2020 - 7 Qs 106/20, dort Rn. 2).
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