Rechtsprechung
LG Erfurt, 31.05.2001 - 1 S 22/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 904
Keine Haftung für Beschädigung eines parallel fahrenden Kfz bei Fahrspurwechsel zur Rettung eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 904 Satz 2
Voraussetzungen einer Haftung wegen Sachbeschädigung infolge Notstandes
Papierfundstellen
- VersR 2002, 454