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   LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17   

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https://dejure.org/2018,47240
LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17 (https://dejure.org/2018,47240)
LG Essen, Entscheidung vom 02.10.2018 - 2 O 389/17 (https://dejure.org/2018,47240)
LG Essen, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 2 O 389/17 (https://dejure.org/2018,47240)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Feuchtigkeit; §§ 433, 437, 444 BGB

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Dabei genügt eine bloße Beschreibung der Eigenschaffen des Gegenstands bei VertragsÖchluss durch den Verkäufer in aller Regel nicht, wenn sie keinen Eingang in den notariellen Vertrag finden (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2015 - V ZR 78/14; Palandt-Weidenkaff, 77. Auflage 2018, § 434 Rn. +r.).

    Zwar ist es mittlerweile in der Rechtsprechung anerkannt, dass neben vertraglichen Gewährleistungsansprüchen selbst nach Gefahrübergang auch Ansprüche gegen den Verkäufer aus vorvertraglichem Verschulder'i in Betracht kommen, wenn es sich - wie hier nach den Behauptungen der Kläger - um vorsätzIiches/arglistiges Verhalten handeln soll (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2015 - V ZR 78/14; BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08).

    Denn Rechtsfolge eines Anspruchs aus c.i.c. ist, dass der Käufer als Vertrauensschaden von dem Verkäufer den Betrag verlangen kann, um den er den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat (BGH, Urt. v. 06.11.2015 - V ZR 78/14).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Denn bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen nocj nicht üblich waren, ist vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei es von Bedeutung ist, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller zu Wohnzwecken diente oder dienen soll, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11; OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 - 1-22 U 161/15).
  • OLG Hamm, 18.07.2016 - 22 U 161/15

    Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von alten Häusern

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Denn bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen nocj nicht üblich waren, ist vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei es von Bedeutung ist, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller zu Wohnzwecken diente oder dienen soll, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11; OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 - 1-22 U 161/15).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, deri Vertrag zu einem niödrigeren Preis abzuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2006 V ZR 264/05).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Zwar ist es mittlerweile in der Rechtsprechung anerkannt, dass neben vertraglichen Gewährleistungsansprüchen selbst nach Gefahrübergang auch Ansprüche gegen den Verkäufer aus vorvertraglichem Verschulder'i in Betracht kommen, wenn es sich - wie hier nach den Behauptungen der Kläger - um vorsätzIiches/arglistiges Verhalten handeln soll (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2015 - V ZR 78/14; BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2018 - 2 O 389/17
    Sofern die KlägBr dieser Erklärung womöglich eine über die bloße Mitteilung hinausgehende Rechtswirkung beimessen - wofür ihre Erklärungen im Verhandlungstermin sprechen könnten -, fehlt es ausgehend von der konkreten Formulierung im Vertrag, die Ergebnis der zwischen den Parteien geführten Verhandlungen ist, jedenfalls an einer entsprechenden zustimmenden Reaktion auf Seiten der Beklagten, welche für das Zustandekommen einer zumindest konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung allerdings: vonnöten gewesen wäre (vgl. Nachweise oben sowie BGH, Urt. v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07).
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