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   LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21   

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LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21 (https://dejure.org/2022,9576)
LG Essen, Entscheidung vom 04.02.2022 - 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21 (https://dejure.org/2022,9576)
LG Essen, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21 (https://dejure.org/2022,9576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 405/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Dem steht insbesondere bei den Taten II 3 c und f, auch unter Berücksichtigung der nachstehend für den Angeklagten angeführten Umstände, die schließlich auch noch erfolgte Ejakulation in den Mund der Nebenklägerin entgegen, bei Tat II 3 d das Erbrechen; der Umstand, dass die Nebenklägerin noch deutlich von der Schutzaltersgrenze entfernt war und einen noch nicht fortgeschrittenen Entwicklungstand hatte, mag hinzukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2015, 2 StR 405/14, juris, Rn. 19 a.E.).

    Auch bedacht wurde zu seinen Lasten, dass die Geschädigte bei den Taten II 3 b bis e zwischen etwa acht und elf Jahre alt war, somit weit entfernt von der im Gesetz vorgesehenen Schutzaltersgrenze von 14 Jahren und einen noch nicht fortgeschrittenen Entwicklungstand - sie hatte ihre ersten Tage als sie das M1-Gymnasium in der fünften und sechsten Klasse besuchte - hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2015, 2 StR 405/14, juris, Rn. 19 a.E.).

    Nur bei der Bemessung der Gesamtstrafe hat die Kammer zu Lasten des Angeklagten das erhebliche Maß an krimineller Energie berücksichtigt, wie es in den immer wieder in unterschiedlicher Art und Weise über einen etwa achtjährigen Tatzeitraum begangenen Taten - die die Kammer als solche nicht zu seinen Lasten berücksichtigt hat - zum Ausdruck kommt, die zudem angesichts der Offenbarung der Geschädigten gegenüber T und seiner Mutter überaus verständlich zeigt, dass sie es - wie schon die schlussendlich anlässlich der letzten Tat fast erfolgte Offenbarung gegenüber der Mutter, zumal vor dem Hintergrund eines schon Jahre zuvor ausgesprochenen Schweigegebots, ebenfalls zeigt - nicht mehr ausgehalten hat, so dass ersichtlich mit zunehmender zeitlicher Dauer und - wenn auch zuletzt wieder abnehmende - Intensität der Taten eine nachhaltig vergrößerte emotionale Beeinträchtigung des Opfers eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2015, 2 StR 405/14, über juris, Rn. 19), was sich auch an den festgestellten und vorhersehbaren Folgen der Taten für die Nebenklägerin zeigt, die die Kammer ebenfalls nur bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat.

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Die Kammer hat dabei nicht übersehen, dass in Fällen, in denen - anders als hier - weder ein präpubertärer Entwicklungsstand noch Folgen der Taten in Rede stehen der Umstand allein, dass ein Opfer ein bestimmtes Alter hat, den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat(en) nicht ohne weiteres erhöht (BGH, Beschluss vom 17.01.1995, 4 StR 737/94, abgedruckt in NStZ-RR 1996, 33/34).

    Die Kammer hat dabei nicht übersehen, dass in Fällen, in denen - anders als hier - weder ein präpubertärer Entwicklungsstand noch Folgen der Taten in Rede stehen der Umstand allein, dass ein Opfer ein bestimmtes Alter hat, den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat(en) nicht ohne weiteres erhöht (BGH, Beschluss vom 17.01.1995, 4 StR 737/94, abgedruckt in NStZ-RR 1996, 33/34).

  • BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08

    Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Als erheblich sind beispielsweise aber bereits angesehen worden ein nachhaltiges Berühren im Schambereich über der Kleidung (BGH, NStZ-RR/P 01, 364 Nr. 58; 4 StR 284/08) oder ein längeres Auflegen der Hand auf den unbedeckten Schamhügel (BGH, 3 StR 44/20).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Als erheblich sind beispielsweise aber bereits angesehen worden ein nachhaltiges Berühren im Schambereich über der Kleidung (BGH, NStZ-RR/P 01, 364 Nr. 58; 4 StR 284/08) oder ein längeres Auflegen der Hand auf den unbedeckten Schamhügel (BGH, 3 StR 44/20).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Nicht ausreichend waren demgegenüber beispielsweise ein flüchtiger Griff an die Genitalien einer bekleideten Person (BGH 1, 298) oder ein Berühren im Vaginalbereich über der Kleidung (BGH 2 StR 311/05).
  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Als maßgebliche Umstände für die vorzunehmende Bewertung kommen auch dabei - wie ausgeführt - neben der Intensität und Dauer des Kontakts auch etwaige begleitende Handlungen, wie Berührungen des Körpers, das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und die konkrete Tatsituation in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 21.9.2016, Az.: 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Hierbei ist auch einzustellen, ob der jeweilige Angeklagte von sexuellen Absichten geleitet war (vgl. Fischer, 68. Aufl., § 184h Rn. 2 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 10.3.2016, Az.: 3 StR 437/15, NJW 2016, 2049 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Gleichwohl ist die Kammer in einem Fall wie dem hier vorliegenden des ausdrücklichen Anschlusses des Angeklagten in seinem letzten Wort an die Worte der Verteidigerin, die mehrfach davon sprach, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe, nicht gehindert ist, dies bei ihrer Würdigung zu berücksichtigen (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 23.02.2000, Az.: 1 StR 605/99, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
    Ein Grund für eine dann ungewöhnlich hartnäckige Falschbelastung über mehrere Jahre hinweg wird demgegenüber nicht erkennbar (vgl. BGH, 1 StR 190/01, Rn. 80-83).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

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