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LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18 |
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- AG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 32 C 4486/14
Falschparker - Mithaftung bei Verkehrsunfall
Auszug aus LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Das Parken an einer Stelle, an der das Parken untersagt ist, stellt ein schuldhaftes Verhalten des Fahrzeugführers dar, welches sich die Klägerin als Fahrzeughalterin gemäß §§ 7, Abs. 1, 17 Abs. 1 S. 2 StVG, 264 BGB zurechnen lassen muss (vgl. die vom Amtsgericht bereits zitierten Rechtsprechung, insbesondere Amtsgericht Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2015 - 32 C 4486/14 (22), BeckRS 2016, 12318, beck-online).Die recherchierte Rechtsprechung geht von Mithaftungsquoten von 25 % (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2015 - 32 C 4486/14 (22) - allerdings beim Halten nur im Bereich des durch Zeichen 286 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO eingeschränkten Halteverbot) bis zu 30% (AG Lörrach, Urteil vom 30. November 2005 - 3 C 1266/05, wo das im absoluten Halteverbot stehende Fahrzeug das Einparken behinderte oder Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 05. März 1997 - 35 C 522/96 -, wo durch es die Ausfahrt aus einem Grundstück erschwert wurde) aus.
- AG Lörrach, 30.11.2005 - 3 C 1266/05
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines im uneingeschränkten …
Auszug aus LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Die recherchierte Rechtsprechung geht von Mithaftungsquoten von 25 % (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2015 - 32 C 4486/14 (22) - allerdings beim Halten nur im Bereich des durch Zeichen 286 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO eingeschränkten Halteverbot) bis zu 30% (AG Lörrach, Urteil vom 30. November 2005 - 3 C 1266/05, wo das im absoluten Halteverbot stehende Fahrzeug das Einparken behinderte oder Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 05. März 1997 - 35 C 522/96 -, wo durch es die Ausfahrt aus einem Grundstück erschwert wurde) aus. - OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § …
Auszug aus LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Es hat sich in dem konkreten Unfallgeschehen genau das verwirklicht, was durch das absolute Halteverbot an dieser für den Begegnungsverkehr in der Breite sonst gerade zu knapp bemessenen Straße verhindert werden sollte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 14 U 72/08 - Rn. 24f, recherchiert bei juris). - AG Duisburg, 05.03.1997 - 35 C 522/96
Auszug aus LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Die recherchierte Rechtsprechung geht von Mithaftungsquoten von 25 % (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2015 - 32 C 4486/14 (22) - allerdings beim Halten nur im Bereich des durch Zeichen 286 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO eingeschränkten Halteverbot) bis zu 30% (AG Lörrach, Urteil vom 30. November 2005 - 3 C 1266/05, wo das im absoluten Halteverbot stehende Fahrzeug das Einparken behinderte oder Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 05. März 1997 - 35 C 522/96 -, wo durch es die Ausfahrt aus einem Grundstück erschwert wurde) aus.