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   LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18   

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https://dejure.org/2018,55794
LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18 (https://dejure.org/2018,55794)
LG Essen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 18 O 182/18 (https://dejure.org/2018,55794)
LG Essen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 18 O 182/18 (https://dejure.org/2018,55794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Irrtümliche Zahlung einer LV-Leistung im Erlebensfall in Unkenntnis des Todes des VN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung des Herausgabeanspruchs einer Lebensversicherung im Wege der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Vericherungsleistung durch Einwilligung des Nachlasspflegers zur Auszahlung des Geldes i.R.d. Hinterlegung

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Herausgabeanspruchs einer Lebensversicherung im Wege der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Vericherungsleistung durch Einwilligung des Nachlasspflegers zur Auszahlung des Geldes i.R.d. Hinterlegung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Lebensversicherung - Auszahlung der Ablaufleistung für Erlebensfall auf ehemaliges Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18
    Denn Letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen, die Hinterlegung des Geldes auf Kosten des wahren Gläubigers, rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (BGH Urteil vom 15. Oktober 1999 - V ZR 141/98 Rz. 24 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Auszug aus LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18
    Dieser Herausgabeanspruch kann im Wege der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung - unabhängig vom Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur durch eine Einwilligung des Beklagten zur Auszahlung des Geldes verwirklicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - IX ZR 267/16).
  • OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Prätendentenstreit um die Freigabe eines

    Auszug aus LG Essen, 05.12.2018 - 18 O 182/18
    Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiell-rechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (OLG Zweibrücken, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 U 31/14).
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