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LG Essen, 07.01.2020 - 6 OH 25/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostentragungspflicht nach Verstreichenlassen der Klageerhebungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 07.01.2020 - 6 OH 25/17
- OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 24.03.2020 - 21 W 11/20
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung zu Gunsten des Streithelfers?
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 7.1.2020 in der Fassung des Beschlusses vom 10.2.2020, wonach die Antragsteller die Kosten der Streithelfer im selbständigen Beweisverfahren 6 OH 25/17 zu tragen haben, aufgehoben.Mit Beschluss vom 7.1.2020 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen den Antragstellern dann die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 6 OH 25/17 gem. § 494a II ZPO auferlegt (Bl. 310-312).