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   LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14   

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https://dejure.org/2015,12725
LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14 (https://dejure.org/2015,12725)
LG Essen, Entscheidung vom 08.01.2015 - 6 O 353/14 (https://dejure.org/2015,12725)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 6 O 353/14 (https://dejure.org/2015,12725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem Widerruf ; Zustandekommen eines Darlehensvertrages durch nachträgliche Genehmigung eines unberechtigten Vertretergeschäfts; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über den Beginn der Widerrufsfrist

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem Widerruf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem Widerruf

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Easycredit Bank: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf auch nach Kündigung des Kreditvertrags möglich - Urteil gegen TeamBank AG (easyCredit)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Da der Schuldner materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch aber primär mit dem speziellen Rechtsbehelf der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen kann und die Präklusionsvorschriften der §§ 767 Abs. 2, 796 Abs. 2 ZPO nicht umgangen werden dürfen, ist die Klage auf Titelherausgabe nur dann statthaft, wenn die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gem. § 767 ZPO bereits rechtskräftig festgestellt ist oder die Klage auf Titelherausgabe mit der Vollstreckungsabwehrklage verbunden wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.1994 - IX 165/93, NJW 1994, 3225; Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2011, § 371 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    (1) Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde und die verspätete Geltendmachung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2004 - II ZR 352/02, NJW-RR 2005, 180, 182).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Wenngleich ein Vollstreckungsbescheid der vollen materiellen Rechtskraft fähig ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.1987 - III ZR 187/86, NJW 1987, 3256 f.), war Gegenstand des vorausgegangenen Mahnverfahrens der Rückzahlungsanspruch der Beklagten nach außerordentlicher Kündigung des Darlehensvertrages.
  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt es für die Präklusion von Gestaltungsrechten allein auf die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts an (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 319/09, m. w. N.).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Eine solche Formulierung genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. und stellt keine ordnungsgemäße Belehrung dar (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08, Rn. 16 bei juris).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Die Nichtberücksichtigung weiterer Gegenansprüche der Beklagten führt im Übrigen nicht dazu, dass der Beklagten diese Rechte abgeschnitten würden, sondern hat lediglich zur Folge, dass die Beklagte diese Ansprüche gesondert geltend machen muss (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.2009 - V ZR 203/08, NJW 2010, 146, 148).
  • LG Bielefeld, 30.04.2014 - 18 O 264/13

    Präklusion der Einwendung des Widerrufs gegen einen titulierten

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Aus diesem Grunde ist bei verbraucherschützenden Widerrufsrechten zur zeitlichen Bestimmung der Grenzen der Rechtskraft - zumindest im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung - nicht auf die Entstehung der Gestaltungslage, sondern ausnahmsweise auf die Ausübung des Gestaltungsrechts abzustellen (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 322 Rn. 66; MüKo/Gottwald, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 322 Rn. 160; Schwab in: JZ 2006, 170, 175; LG Bielefeld, Urt. v. 30.04.2014 - 18 O 264/13, Rn. 29 bei juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2014 - 31 U 74/14

    Darlehen, Verbraucherdarlehen, Widerrufsrecht, Verwirkung

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Unabhängig davon kann die Beklagte für sich im konkreten Fall kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH. Urt. v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11, NJW 2014, 2626, 2650; OLG Hamm, Beschluss v. 25.08.2014 - 31 U 74/14).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Unabhängig davon kann die Beklagte für sich im konkreten Fall kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH. Urt. v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11, NJW 2014, 2626, 2650; OLG Hamm, Beschluss v. 25.08.2014 - 31 U 74/14).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14
    Eine Berufung auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV ist nur dann möglich, wenn gegenüber dem Verbraucher ein Belehrungsformular verwendet wird, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, NJW-RR 2012, 183, 185).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

  • LG Freiburg, 07.04.2016 - 5 O 25/16

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags: Gerichtsstandsstandsbestimmung für

    (bb) Auch das Landgericht Essen (Urteil vom 08.01.2015, 6 O 353/14, BeckRS 2015, 10390 unter Verweis auf: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 29 Rdnr. 19) und die 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Urteil vom 26.05.2015, 21 O 361/14, BeckRS 2015, 10865) stellen auf den gegen den Darlehensnehmer gerichteten primären Leistungsanspruch als maßgeblich ab, obwohl dort (sogar) über Leistungsanträge aus dem Rückgewährschuldverhältnis zu entscheiden war.
  • OLG Hamm, 14.12.2016 - 31 U 257/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verbrauchers aufgrund des

    Das LG Essen hat mit Urteil vom 08.01.2015 (Az. 6 O 353/14) für eine Sachverhaltskonstellation, in welcher der Kläger Ansprüche auf Zahlung Zug um Zug nach erklärtem Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages geltend machte, die Auffassung vertreten, dass für die Bestimmung des Erfüllungsortes i. S. d. § 29 ZPO nicht auf den Erfüllungsort des Rückgewähranspruchs, sondern auf den Erfüllungsort der primären Zahlungsverpflichtung abzustellen sei.
  • LG Düsseldorf, 19.07.2019 - 10 O 202/18
    Die vereinzelt vertretene Gegenauffassung, wonach für die Bestimmung des Erfüllungsorts einer Rückgewährschuld auf den Ort der untergegangenen primären Leistungspflicht abzustellen sei mit der Folge, dass bei der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags ein gemeinsamer Erfüllungsort am Wohnsitz des Darlehensnehmers bestünde (LG Wuppertal, Urteil vom 23.12.2014, 5 O 242/14, Rn. 32, juris; LG Essen, Urteil vom 08.01.2015, 6 O 353/14, Rn. 23, juris; jeweils unter Berufung auf Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 29 Rn. 19), hat sich zu Recht nicht durchgesetzt.
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