Rechtsprechung
   LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs - 70 Js 203/16 - 33/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57796
LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs - 70 Js 203/16 - 33/16 (https://dejure.org/2016,57796)
LG Essen, Entscheidung vom 08.12.2016 - 25 KLs - 70 Js 203/16 - 33/16 (https://dejure.org/2016,57796)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 25 KLs - 70 Js 203/16 - 33/16 (https://dejure.org/2016,57796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • derwesten.de (Pressebericht, 08.12.2016)

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, Az.: 5 StR 306/03 = NStZ 2005, 35-36, Rn. 41-42 m.w.N.; BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05 = NStZ 2006, 286-288, Rn. 34 m.w.N.).

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05 = NStZ 2006, 286-288, Rn. 35 m.w.N.).

    Schwer wiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen, können sogar im Fall heimtückischer Tötung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unangebracht erscheinen lassen (vgl. BGH, NStZ 2006, 286-288, Rn. 35).

    Eine Tötung aus dem Motiv der "Blutrache" ist in aller Regel deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt (BGH, NStZ 2006, 286-288, Rn. 35 m.w.N.).

    Maßstab sind insbesondere Gewicht und nähere Umstände der Vortat, unter Umständen deren strafjustizielle Aufarbeitung, Näheverhältnis zum Getöteten, der Grad fortdauernder persönlicher Betroffenheit (BGH, NStZ 2006, 286-288, Rn. 35-39 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Das gilt - darauf sei abschließend noch einmal hingewiesen - auch eingedenk der beispielhaft in BGH, NStZ 2006, 286-288, Rn. 36-39 genannten weiteren Umstände, wie einerseits der Verletzungen immerhin des Bruders des Angeklagten N und seiner Erregung darüber einerseits, aber andererseits vor allem auch der hier nicht etwa erfolgten Tötung - nicht einmal mehr lebensgefährlichen Verletzung - des Bruders des Angeklagten N, der völlig fehlenden Beteiligung des späteren Opfers und der gegen den Täter laufenden polizeilichen Ermittlungen.

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr., vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az.: 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337 m.w.N.).

    Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m.w.N. - hier wie nachstehend alle mit Randnummern versehenen Fundstellen der BGH-Rspr. über juris).

    Mit anderen Worten: Beruht die Tötung auf den genannten Gefühlsregungen, denen jedermann mehr oder weniger stark erliegen kann, kommt es für die Beurteilung auf die dem Geschehen konkret zugrunde liegende Gesinnung des Täters an (BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m.w.N.).

    Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, NStZ 2013, S. 337).

  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Erforderlich ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, NStZ 2009, S. 260, über juris, Rn. 8; BGH, NStZ-RR 2012, 339; Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 57a StGB, Rn. 5 m.w.N.).

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist hierbei entsprechend den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BVerfG, NJW 1995, S. 3244), also unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (BGH, NStZ-RR 2012, 339).

    Die Kammer hat hingegen zu Lasten des Angeklagten N berücksichtigt, dass er im Rahmen der Tötung von B2 mit der Heimtücke und dem Handeln aus niedrigen Beweggründen zwei Mordmerkmale verwirklichte (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2012, 339), welche nicht etwa (wie z.B. bei einem Raubmord die Merkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat - vgl. BGH, NStZ 2009, 203-204, Rn. 9) regelmäßig zusammentreffen, sondern vielmehr unterschiedliche Aspekte der Tat betrafen.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat der Tatrichter im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach seiner Auffassung besonders schwer ist (BGHSt 40, S. 360-370, über juris, Rn. 36).

    Es handelt sich - auch in Ansehung der nur ausnahmsweise anzunehmenden Schwere des Eingriffs in das Freiheitsrecht des Angeklagten - um eine Tat von höchster Strafwürdigkeit (vgl. BGHSt 40, 360-370, Rn. 30), einen Mord, der sich von den "gewöhnlich vorkommenden" Fällen des Mordes sehr deutlich abhebt.

  • BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93

    Beurteilung der Kriterien einer verminderten Schuldfähigkeit - Aggressives

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Das hat die Kammer allerdings im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Sachverständigen nach einer Gesamtbewertung aller dafür und dagegen sprechender Gesichtspunkte verneint (vgl. u.a. BGH, StV 1993, 637-638).

    Das hat die Kammer allerdings im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen nach einer Gesamtbewertung aller dafür und dagegen sprechender Gesichtspunkte verneint (vgl. u.a. BGH, StV 1993, 637-638).

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 26 U 62/12

    40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Infektion mit einem multiresistenten Erreger weder per se eine Haftung des Arztes oder der Klinik begründet noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, 26 U 62/12, Rn. 25; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2012, 1375-1379, Rn. 21; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2003, 3 U 134/03, Rn. 15).

    Zudem differenziert die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs seit langem zwischen Infektionen aus hygienisch beherrschbaren und nicht beherrschbaren Bereichen (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, 26 U 62/12, Rn. 25; BGH, NJW 1991, 1541-1543, Rn. 11).

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Schließlich hat der Angeklagte die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens massiv überschritten, was hier eindeutige Rückschlüsse auf seine rechtsfeindliche Haltung zulässt (vgl. BGH, NStZ 2014, 511-512, n. 9), indem er in der Hauptverhandlung aufsprang, wild in Richtung des Nebenklägers und seiner Brüder im Zuschauerraum gestikulierte, dabei herumschrie und mehrfach den Nebenkläger u.a. als Terroristen titulierte und die Brüder des Nebenklägers mit den Worten "Hurensohn, ich ficke deine Mutter" anschrie.

    Dabei hat die Kammer letztlich bei der vorstehenden Gesamtwürdigung sogar gerade als noch zulässiges Verteidigungsverhalten den Umstand außer Betracht gelassen, dass der Angeklagte seinen - nicht völlig unschuldigen (vgl. BGH, NStZ 2014, 511-512, Rn. 9) - Bruder N1 als praktisch allein Verantwortlichen für die von ihm - N - erfolgte Tatausführung darstellte, sogar als Teufel bezichtigte.

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, Rn. 1; BGH, NStZ 2006, 503-505, Rn. 22) sowie die Tatmotivation des Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, NStZ-RR 2013, 291, Rn. 8).

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGH, NStZ-RR 2013, 291, a.a.O.; BGH, NStZ-RR 2015, 155-156, Rn. 3).

  • BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, Rn. 1; BGH, NStZ 2006, 503-505, Rn. 22) sowie die Tatmotivation des Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, NStZ-RR 2013, 291, Rn. 8).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
    Als schuldsteigernd dürfen nicht solche Merkmale herangezogen werden, die überhaupt erst die Mordqualifikation ergeben und deshalb die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe begründen (BGHSt 42, 226-230, Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 543/08

    Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe; Strafzumessung; Verjährung

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter

  • BGH, 31.07.2003 - 5 StR 251/03

    Beihilfe zu einem Dauerdelikt (durch das Erklären der Waffenbedienung;

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht

  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 190/08

    Körperverletzung mit Todesfolge (schweres ärztliches Versagen; selbstschädigendes

  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14

    Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall);

  • OLG Hamm, 10.12.2003 - 3 U 134/03

    Schadensersatzansprüche gegen ein Klinikum wegen Infektion mit dem Keim ORSA

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

  • BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Grund der bloßen Vermutung einer

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht